Beschluss:

a)    Der gemeinsame Wertstoffhof für Coesfeld, Rosendahl und Billerbeck soll in der bisherigen bewährten Form weiter betrieben werden.

b)    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb des Wertstoffhofes soll in der bisherigen Form bestehen bleiben. Die im Vertrag über den Bau und Betrieb eines Wertstoffhofes inklusive der erforderlichen Transporte enthaltene Option der 3-jährigen Verlängerung soll in Anspruch genommen werden.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Umwelt- und Denkmalausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 18 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen