Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Summe wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt. In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG wird hiervon ein Betrag in Höhe von 26.500,00 € im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 entnommen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen.

c)    Die Abfallbeseitigungsgebühren sowie die übrigen Tarife bleiben unverändert.

d)    Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der Fassung der 6. Änderung behält ihre Gültigkeit.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Umwelt- und Denkmalausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung