Sitzung: 17.12.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/488/2009
Beschluss:
Die nachfolgende Satzung über die Ablöse von Stellplätzen wird beschlossen:
Satzung
der Stadt Billerbeck
über die Festlegung der
Gemeindegebietsteile und der Höhe des
Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der
Landesbauordnung NRW
vom ……2009
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung vom 17. Dez. 2009 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW.S.666) - zuletzt geändert am 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380) - und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 255) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 644), folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) In der Stadt Billerbeck werden folgende Gebietsteile nach § 51 Abs. 5 BauO NRW festgelegt:
(a) Gemeindegebietsteil I:
Grundstücke im unmittelbaren Zentrum der Stadt Billerbeck. Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch Kennzeichnung aus dem nachfolgenden Lageplan:
(b) Gemeindegebietsteil II:
Alle übrigen Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Billerbeck, soweit sie durch Bebauungspläne rechtskräftig überplant sind oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches liegen.
§ 2
Unter Zugrundelegung eines Vom-Hundert-Satzes von 80 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbes wird der Geldbetrag je Stellplatz
im Gemeindegebietsteil I auf 4.302 € und
im Gemeindegebietsteil II auf 3.774 €
festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung der Stadt Billerbeck über die Festlegung von Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Landesbauordnung vom 21. Mai 1987 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2001“ außer Kraft.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig