Beschluss:

Die nachfolgende Satzung über die Ablöse von Stellplätzen wird beschlossen:

 

 

Satzung

 

der Stadt Billerbeck

über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des

Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung NRW

vom ……2009

 

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung vom 17. Dez. 2009 aufgrund der  §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW.S.666) - zuletzt geändert am 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380) - und des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 255) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 644), folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)  In der Stadt Billerbeck werden folgende Gebietsteile nach § 51 Abs. 5 BauO NRW festgelegt:

 

(a)  Gemeindegebietsteil I:

 

Grundstücke im unmittelbaren Zentrum der Stadt Billerbeck. Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch Kennzeichnung aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

              

 

(b)  Gemeindegebietsteil II:

 

Alle übrigen Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Billerbeck, soweit sie durch Bebauungspläne rechtskräftig überplant sind oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches liegen.

 

§ 2

 

Unter Zugrundelegung eines Vom-Hundert-Satzes von 80 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbes wird der Geldbetrag je Stellplatz

 

im Gemeindegebietsteil I                auf      4.302 €  und

im Gemeindegebietsteil II               auf      3.774 €

 

festgesetzt.

 

§ 3

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung der Stadt Billerbeck über die Festlegung von Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Landesbauordnung vom 21. Mai 1987 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2001“ außer Kraft.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig