Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird in der als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

Es wird durchgängig die männliche Schreibweise benutzt und in einer Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass stets Männer und Frauen gemeint sind.


Sie habe prüfen sollen, ob es rechtlich möglich ist, der Verwaltung aufzuerlegen, zu jedem Tagesordnungspunkt einen Beschlussvorschlag zu formulieren, so Frau Dirks. Die Kommunalaufsicht habe hierzu mitgeteilt, dass allein der Bürgermeister die Sitzungen vorbereite. Unter Beschlussvorbereitung sei die Darlegung der Sachinformationen zu verstehen, die das jeweilige Gremium in die Lage versetzt, sachgerecht zu beschließen. Um den Gremien eine sachgerechte Beschlussfassung zu ermöglichen, müsse der Bürgermeister im Vorfeld dieser Beschlussfassungen entscheiden, in welcher Form er diese Vorbereitung vornehmen wolle. Hierbei liege es in seinem pflichtgemäßen Ermessen, wie und in welcher Form er dies tun wolle. In der Regel würden dazu schriftliche Beschlussvorlagen erstellt, möglich seien aber auch mündliche Darstellungen in der Sitzung. Das Ermessen des Bürgermeisters werde durch den Verhandlungsgegenstand bestimmt. Ein Rechtsanspruch auf schriftliche Beschlussvorlagen bestehe nicht, da die Vorbereitung der Beschlüsse im Ermessen des Bürgermeisters liege und die Gemeindeordnung zur Vorbereitung der Ratssitzung keine Regelung treffe. Sie schlage vor, in die Geschäftsordnung aufzunehmen, dass die Verwaltung nach Möglichkeit einen Beschlussvorschlag zu jedem Tagesordnungspunkt, der einer Abstimmung bedarf, formuliert.

 

Herr Messing stellt den Satzungsentwurf, in dem diese Änderung sowie die vom HFA vorgeschlagenen Satzungsänderungen eingearbeitet wurden vor.

 

Herr Brunn kann der Vorlage nicht zustimmen. Die redaktionellen Änderungen seien bzgl. der weiblichen Formulierung nicht durchgängig vorgenommen worden. So werden z. B. nach wie vor „der Beigeordnete“ und „der Vorsitzende“ der Fraktion aufgeführt. Er halte es aber nicht für sinnvoll und notwendig, konsequent die männliche und weibliche Person anzuführen. Die Gemeindeordnung gehe auch nur von der männlichen Form aus. Dort werde in einer Anmerkung darauf hingewiesen, dass der besseren Lesbarkeit wegen die männliche Schreibweise benutzt werde, jedoch stets Männer und Frauen gemeint seien. Auch in der Hauptsatzung gebe es eine entsprechende Vorbemerkung. Diese Vorgehensweise sollte für die Zuständigkeitsordnung und die Geschäftsordnung der Stadt Billerbeck übernommen werden.

Diesem Vorschlag schließen sich die übrigen Ratsmitglieder an.


Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Da der Vorschlag des Herrn Brunn auch für die vorhergehenden Tagesordnungspunkte gilt, ruft die Bürgermeisterin diese Tagesordnungspunkte erneut auf.

 

 

3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Billerbeck

 

Beschluss:

In der Hauptsatzung ist durchgängig die männliche Schreibweise zu verwenden. In einer Anmerkung wird darauf hingewiesen, dass stets Männer und Frauen gemeint sind.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck

 

Beschluss:

In der Zuständigkeitsordnung ist durchgängig die männliche Schreibweise zu verwenden. In einer Anmerkung wird darauf hingewiesen, dass stets Männer und Frauen gemeint sind.

 

Stimmabgabe: einstimmig