Beschluss:

Der Bürgeranregung gem. § 24 GO vom 07.12.2009 wird nicht gefolgt.


Frau Dirks teilt ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage mit, dass ein Vertreter der Nachbarn am Dienstag bei ihr nachgefragt habe, inwieweit noch Gespräche aufgenommen werden können. Sie habe ihm erklärt, dass Gespräche immer sinnvoll seien. Die Anlieger hätten angekündigt, zu weiteren Kompromissen bereit zu sein und hätten eine entsprechende Vereinbarung formuliert. Diese Vereinbarung sollte mit den Vereinen besprochen werden. In der Kürze der Zeit sei dies aber nicht möglich gewesen.

Am Dienstag sei sie erneut in Düsseldorf gewesen. Ob weitere Genehmigungen rechtssicher sind, könne sie nicht sagen. Für jede weitere Genehmigung müsse ein separater Abwägungsprozess erfolgen.

Sie schlage vor, die Bürgeranregung zurückzuweisen. Vertreter des Ministeriums hätten zugesagt, Anfang nächsten Jahres nach Billerbeck zu kommen. Dann könnte ihnen die Situation vor Ort dargelegt werden. Außerdem sei sie zu weiteren Gesprächen mit den Anliegern auf der Grundlage des geänderten Erlasses bereit.

 

 

Herr Fehmer führt zur Klarstellung aus, dass die CDU im September 2009 die Initiative ergriffen habe und mit der Familie Meinert und in einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt, Herrn Heinen gesprochen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe noch absolute Unklarheit, insbesondere wegen des Karnevalfestes im Februar 2010 geherrscht. Mit einem ersten Vorschlag seien dann Gespräche mit den Vereinen geführt worden. Der erarbeitete Vorschlag habe vorgesehen, ab 2011 nur noch ein Schützenfest am Johannischulhof zu feiern. Mit diesem Vorschlag hätten sich die Vereine aber nicht einverstanden erklären wollen. Ziel sollte es sein, dass beide Schützenfeste an dem Standort verbleiben und ab 2011 Karneval verlagert wird. Mit diesem Ergebnis habe es dann ein weiteres Gespräch mit Familie Meinert gegeben. Familie Meinert habe der CDU zugesagt, die Angelegenheit kurzfristig mit den anderen Anliegern zu besprechen und über das Ergebnis zu informieren. Zu dieser Information sei es nicht mehr gekommen.

Einige Zeit danach seien dann die Vereine und die Verwaltung in Düsseldorf gewesen und hätten dort mit dem Ministerium ein Gespräch geführt und die Unterschriftenliste überreicht.

Das Land NRW habe bekanntlich zwischenzeitlich die entsprechende Verordnung bezüglich der Immissionswerte verändert. Daraufhin sei gemeinsam mit dem Ministerium die Genehmigung für das Kolpingkarnevalsfest erarbeitet worden. Aber gerade diese neue Situation und die bisher nicht zu Ende diskutierten Kompromisse hätten dazu geführt, dass die Vereine zwischenzeitlich erklärt haben, dass sie nicht an einem Kompromiss interessiert sind.

Durch die vorgenommene Veränderung der Verordnung bezüglich der Immissionswerte und der nun vorliegenden Genehmigung sehen die Vereine eine Stärkung für die Traditionsfeste.

Dem schließe sich die CDU an.

Aufgrund der verschiedenen Erfahrungen aus der zurückliegenden Zeit könnten sie  nachvollziehen, dass die Vereine großen Wert auf Rechtssicherheit legen. Wenn es denn dann doch noch zu einer rechtlichen Überprüfung kommen sollte, müssten sich alle Beteiligten über mögliche Konsequenzen im Klaren sein. Dabei sei für die CDU klar, dass zum Schutz der Anlieger all das zu tun ist, was für die Vereine und Veranstalter zumutbar ist. Entsprechende Regelungen müssten auch in die künftigen Genehmigungen aufgenommen werden. Das beziehe sich auch auf die Veranstaltungen rund um die Johanniskirche.

Die CDU-Fraktion schließe sich dem Verwaltungsvorschlag an und werde der Bürgeranregung nicht folgen.

 

 

Herr Dittrich erklärt, dass die SPD-Fraktion dafür eintrete, dass das Kolping-Karnevalsfest in 2010 - natürlich bei größtmöglichem Schutz der Anlieger - auf jeden Fall stattfinden sollte, an welcher Stelle auch immer. Hier sollte eindeutig die Priorität liegen, Die SPD- Fraktion sei nicht der Meinung, dass die Detailregelungen in diesem Zusammenhang oder eine vermittelnde Tätigkeit Sache des Rates sind. Hier sei eindeutig die Verwaltung gefragt. Die Gesamtproblematik ziehe sich ja nunmehr über Jahre hin und hätte schon lange zur Zufriedenheit der beteiligten Parteien geregelt sein müssen. Wenn er in der Sitzungsvorlage die E-Mails der Bürgermeisterin sehe, in der sie zusage, das Karnevalsfest auf keinen Fall nach 24:00 Uhr zu genehmigen, dann sei das nicht förderlich.

Die SPD-Fraktion habe bereits im Februar diesen Jahres angeregt, die Einrichtung einer Mehrzweckhalle unter Nutzung vorhandener Raumressourcen und ggf. Einbeziehung des Konjunkturpaketes II zu prüfen. Hier sähen sie auch weiterhin die optimale Möglichkeit, entsprechende Veranstaltungen langfristig rechtssicher feiern zu können. In dieser Hinsicht wüsste er gerne von der Verwaltung den Sachstand hinsichtlich des vorhandenen Investors bzw. des geplanten gemeinsamen Gespräches mit den Vereinen.

 

Frau Dirks stellt zu den E-Mails richtig, dass diese aus der Zeit nach der Probephase mit der Lärmschutzwand stammten. Damals musste davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Feste mehr genehmigt werden können. Diese Lage habe sich inzwischen geändert.

Mit dem Investor sowie mit den Vereinsvertretern habe sie gesprochen. Bislang hätten die Vereine gesagt, dass sie in der Stadt feiern wollen und nicht am Stadtrand. Sie werde aber den Investor und die Vereinsvertreter noch einmal an einen Tisch holen, um diese Frage endgültig zu klären.

 

Herr Dittrich weist darauf hin, dass in dem Antrag der SPD-Fraktion u. a. auch die Nutzung der Zweifachturnhalle angeführt war.

Frau Dirks entgegnet, dass dieser Vorschlag abgelehnt wurde.

 

Herr Knüwer unterstreicht, dass die FDP-Fraktion ihre im Wahlkampf offerierte Haltung hinsichtlich der Zeltplatzproblematik nicht geändert habe. Die drei Zeltfeste (Kolpingkarneval und zwei Schützenfeste) sollten als Brauchtumsfeste weiterhin auf dem Festplatz am Johannisschulhof stattfinden. Auch sollen alle Tagveranstaltungen wie bisher auf dem Johannisschulhof stattfinden. Gerde letztere seien belebend und fördernd für die Innenstadt und den Tourismus.

Natürlich seien alle machbaren Vorkehrungen zu treffen, die Störungen für die Anwohner am Johanniskirchplatz erträglicher zu machen. Die Verlegung von Veranstaltungen auf andere Orte in der Innenstadt halte er nicht für sinnvoll, weil auch diese Orte bereits jetzt durch andere Veranstaltungen und Gegebenheiten Lärmimmissionen ausgesetzt sind. Er erinnere z. B. an die Freilichtbühne, das Stadtfest, die Kirmes und die Veranstaltungsbühne vor dem Dom beim Stadtfest.

Er sei aber auch der Meinung, dass weitere Nachtveranstaltungen als die beiden Schützenfest und der Kolpingkarneval auf dem Festplatz an der Johannisschule nicht stattfinden sollten.

 

Herr Schlieker erklärt, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimme, allein schon weil sie auf keinen Fall wollten, dass der Kinderflohmarkt von dem Johanniskirchplatz verschwinde, was aber nicht bedeute, dass die Zeiten strikt  eingehalten werden müssen. Auch wenn er die Eingaben der Anlieger tlw. nachvollziehen könne, sollten Brauchtumsfeste weiter in der Innenstadt stattfinden, aber die Lasten sollten auf alle Anlieger verteilt werden. Es seien auch noch nicht alle Möglichkeiten, Alternativstandorte zu finden, ausgeschöpft worden. Hier sehe er die Verwaltung in der Pflicht. Im Sommer sei ein Kompromiss zum Greifen nah gewesen, mittlerweile seien die Fronten so verhärtet, dass es wohl zu einer Klage kommen werde. Egal was in den kommenden Wochen passiere, appelliere er an alle weiterhin sachlich mit dem Thema umzugehen und den Unmut nicht an einzelnen Anliegern auszulassen.

 

Herr Kortmann gibt zu bedenken, dass man auch durch den geänderten Erlass keine Rechtssicherheit bekomme, da die Vorschriften des Gesetzes einzuhalten sind. Zumindest bis ein Urteil oder ein Präzedenzfall vorliegt, sollte ein Kompromiss eingegangen werden. Er halte eine 5 Jahre geltende einvernehmliche Vereinbarung mit den Anliegern für angemessen, weil im schlechtesten Fall damit gerechnet werden müsse, dass ansonsten mehrere Feste gar nicht mehr stattfinden können.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass sie ebenfalls für einvernehmliche Regelungen sei und deshalb die Gespräche wieder aufnehmen wolle. Im Übrigen weise sie den Vorwurf des Herrn Schlieker zurück und betont, dass sich die Verwaltung unendlich viel Mühe gegeben habe. Die E-Mail habe sie nach dem Experiment mit der Lärmschutzwand geschrieben. Danach sei klar gewesen, dass die Lärmschutzrichtlinien auch mit einer Wand nicht eingehalten werden können und sie deshalb kein Fest nach 24:00 Uhr genehmigen könne.

 

Frau Mollenhauer verweist auf den heute erschienenen Leserbrief, in dem die Verfasser dem Rat für heute eine glückliche Hand wünschen. Sie hätte den Verfassern des Leserbriefes und der sonstigen Beteiligten vor einem Jahr eine glückliche Hand gewünscht, dann hätte man heute hier nicht diskutieren müssen. Sie stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Geuking äußert Verständnis für die Anlieger und legt der Verwaltung ans Herz, zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Er plädiert dafür, eine außenstehende Person zu Rate zu ziehen.

 

Frau Dirks lässt dann über den Antrag auf Abstimmung abstimmen.

Diesem Antrag wird einstimmig gefolgt.

 

Dann lässt sie über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen