Herr Messing bezieht sich auf die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, in der auf eine Fehlbesetzung eines Wahlvorstandes hingewiesen wurde. Der Kreiswahlleiter habe mitgeteilt, dass dieses dem Wahlprüfungsausschuss des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 26. November 2009 zur Kenntnis gebracht wurde. Da nach den getroffenen Feststellungen diese fehlerhafte Besetzung keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis hatte, habe der Wahlprüfungsausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Kreistag ausgesprochen, die Gültigkeit der Landrats- und Kreistagswahl am 30.08.2009 gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG festzustellen.