Beschlussvorschlag für den Rat:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Frau Besecke teilt zu der im Bezirksausschuss aufgeworfenen Frage, ob in den nächsten Jahren noch weitere Erweiterungen an der Biogasanlage geplant sind mit, dass keine Maßnahmen geplant seien, die eine Bebauungsplanänderung erforderten.

 

Herr Becks führt an, dass es mit der Biogasanlage in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben habe. Jetzt habe sich ein Problem mit dem Sickerwasser ergeben. Er fragt nach, wo jetzt die Fläche liege, auf der die Silage gelagert wird.

 

Frau Besecke teilt mit, dass sich diese nördlich der Biogasanlage befinde und das Sickerwasser in das Grundwasser sowie nahe gelegene Oberflächenwasser gelangen könne. Die Lagerung auf einer festen Siloplatte erscheine sinnvoll.

 

Herr Becks weist darauf hin, dass es im Umfeld der Biogasanlage immer noch rieche und fragt nach, wer für die Überwachung der Anlage zuständig ist, ob die in den Auflagen vorgesehenen jährlichen Überprüfungen stattfänden und ob die Verwaltung hierüber einen Bericht erhalte. Außerdem wolle er wissen, ob alle Auflagen erfüllt und welche Ausgleichsmaßnahmen für die Siloplatte erforderlich sind. Die Antworten auf diese Fragen seien insbesondere für die Anlieger wichtig.

 

Frau Besecke teilt mit, dass es nicht ausreichen werde, den Wall zu verschieben. Darüber hinaus würden sicherlich noch ergänzende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Regelmäßige Überwachungen der Anlage erfolgten durch das Umweltamt des Kreises Coesfeld. In einem städtebaulichen Vertrag seien verschiedene Regelungen getroffen worden, daneben gebe es Vereinbarungen zwischen den Anlagenbetreibern und den Anliegern. Der einmal jährlich erforderliche Nachweis über die Dichtigkeit werde der Verwaltung regelmäßig vorgelegt.

Entscheidend sei, wie sich die Anlieger zu der Planung äußerten. Deren Stimmungsbild werde sicherlich im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Ausdruck kommen.

 

Herr Knüwer erkundigt sich, ob sich durch die weitere Siloplatte eine höhere Geruchsbelästigung für die Anlieger ergeben werde.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Anschnittfläche der Silage Gerüche verursache. Da die offenen Stellen mit der Zeit anfingen zu modern und die Anlagenbetreiber deshalb kein Interesse daran hätten, diese offen liegen zu lassen, werde immer nur eine Silage in Benutzung sein. Dies wäre auch wegen der Organisation der Lagerung sinnvoll.

 

Herr Kortmann geht davon aus, dass sich die Situation durch die Siloplatte verbessern wird. Dennoch sollte überprüft werden, ob die Auflagen eingehalten werden.

 

Frau Besecke teilt mit, dass sie die Einhaltung des städtebaulichen Vertrages jährlich überprüfe. Die Einhaltung der übrigen Auflagen werde durch das Umweltamt kontrolliert.

 

Herr Kortmann bittet die Verwaltung, im Ausschuss über die Einhaltung der Auflagen zu informieren.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung