Herr Mollenhauer verliest zunächst die zusätzlich eingegangene Stellungnahme der Eheleute Albert, Laubreide 6a, die sich kritisch zu der Anregung der Anlieger des Hahnenkamps/Schildstuhl äußern (siehe Anlage 1).

 

Herr Dübbelde merkt an, dass der Ursprungsantrag von ca. 60 – 70 Anliegern unterschrieben wurde, wovon aber niemand Anlieger des Hahnenkamps sei.

 

Herr Brockamp kritisiert, dass seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag unterbreitet wurde.

 

Herr Mollenhauer bittet das Versehen zu entschuldigen, der Baustein sei beim Ausdruck der Sitzungsvorlage vom System nicht übernommen worden. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, nur die beiden Schwellen im Verlauf des Hahnenkamps zu verändern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Temming zu den Gesamtkosten teilt Herr Hoffmann mit, dass zu den Materialkosten noch Arbeitskosten in Höhe von ca. 80 Stunden à 30,-- € hinzu gerechnet werden müssten.

 

Herr Brockamp hält das von den Eheleuten Albert angeführte Argument, dass es keinen tödlichen Unfall mehr gegeben habe, seitdem die Bodenschwellen aufgebracht wurden, für stichhaltig.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass in dem Bereich, wo der tödliche Unfall passiert sei, keine Bodenschwellen vorhanden seien und dort immer noch schnell gefahren werde. Die Anregung der Anlieger Hahnenkamp/Schildstuhl richte sich auch nicht generell gegen die Bodenschwellen, sondern gegen deren Höhe.

 

Für Herrn Spengler stellt sich die Kostenfrage. Nach seiner Meinung könne sich die Stadt die Ausgaben in Höhe von rd. 6.000,-- € nicht leisten. Und wenn diese Ausgaben noch aus dem Produkt „Gebäudemanagement“ bestritten werden sollen, frage er sich, wo das Geld herkommen solle.

 

Herr Mollenhauer stellt richtig, dass die Mittel aus dem Produkt „Straßenunterhaltung“ zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Daraufhin stellt Herr Becks mit dem Hinweis auf die vielen noch offenen Punkte erneut den Antrag auf Vertagung des Tagsordnungspunktes.

 

Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen gefolgt.