Herr Geuking begründet die Anregung und betont, dass es ihm darum gehe, Schaden von der Stadt Billerbeck abzuwenden. Bewohner des Ferienparks wollten die Situation so nicht hinnehmen. In Kürze laufe die Widerspruchsfrist gegen den Bebauungsplan ab. Die Bewohner stützten sich auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden, in dem der gleiche Fall behandelt werde. Nach seiner Rechtsauffassung könne die Stadt aufgrund dieses Urteiles in die Pflicht genommen werden. Herr Geuking weist darauf hin, dass Ratsmitglieder bei wesentlichen Fehlentscheidungen regresspflichtig sind und er deshalb in der Niederschrift festgehalten wissen wolle, dass er für die Überarbeitung des Bebauungsplanes sei.

 

Herr Tauber fordert die Verwaltung auf, ihre Meinung zu dem Thema darzulegen.

 

Herr Mollenhauer erklärt, dass er sich mit dem Urteil noch nicht beschäftigt habe. Bei den Beratungen im Zuge des Verfahrens zur Bebauungsplanänderung habe man sich aber intensiv mit der Thematik beschäftigt. Nach reiflicher Abwägung sei schließlich der Bebauungsplan mit der Festsetzung Holz und Kohle als Brennstoffe auszuschließen, beschlossen worden.

 

Herr Geuking weist darauf hin, dass nach der Landesbauordnung Kamine genehmigungsfrei und die Bezirksschornsteinfegermeister für die Überwachung zuständig seien. Außerdem gebe es in Billerbeck viele Hanglagen wie im Ferienpark. Die Verwaltung sollte sich das Urteil ansehen. Die Bewohner seien fest entschlossen zu klagen. Er wolle nicht in die Haftung genommen werden.

 

Herr Mollenhauer macht noch einmal deutlich, dass man sich intensiv mit dem Thema beschäftigt habe und er davon ausgehe, eine rechtsgültige Festsetzung getroffen zu haben. Die Festsetzung könne auch nicht einfach gestrichen werden, hierfür wäre ein Bebauungsplanänderungsverfahren erforderlich.

 

Herr Fehmer schließt sich der Verwaltungsmeinung an. Der Rat habe nach umfangreicher Beratung unter Abwägung aller Belange den Beschluss gefasst, Holz und Kohle als Brennstoffe auszuschließen. Im Übrigen beleuchte ein Urteil immer nur einen Einzelfall und könne nicht 1 : 1 auf einen anderen Fall übertragen werden. Der Bebauungsplan sei vor gerade einmal 9 Monaten beschlossen worden, er wolle die Diskussion nicht noch einmal aufleben lassen.

 

Herr Knüwer ist ebenfalls dieser Meinung. Wenn überhaupt, müsse der Fachausschuss über eine Bebauungsplanänderung entscheiden.

 

Er hätte erwartet, so Herr Schlieker, dass die Verwaltung heute für rechtliche Klarheit gesorgt und die Fraktionen rechtzeitig hierüber informiert hätte.

 

Wenn man Anhaltspunkte vorgelegt bekomme, so Herr Geuking, sollten diese zumindest überprüft werden, immerhin gehe es um Steuergelder. Er sehe jedes Ratsmitglied in der Haftung und appelliere an die Ratsmitglieder, die Anregung an den Ausschuss zu verweisen.

 

Herr Tauber pflichtet Herrn Schlieker bei. Die Verwaltung hätte eine rechtssichere Auskunft über das Urteil einholen können. Jetzt befinde man sich in der Schwebe und es bleibe nichts anderes übrig, als die Anregung an den Ausschuss zu verweisen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Verwaltung keine rechtssichere Aussage treffen könne. Das Urteil müsste von einem Juristen geprüft werden. Sie schlage vor, das Ergebnis der Überprüfung in der nächsten Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung zu behandeln.

Diesem Vorschlag schließen sich die Ratsmitglieder mehrheitlich an.

 

Auf Wunsch von Herrn Kleideiter wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.