Herr Mollenhauer teilt zur Nachfrage von Herrn Kösters, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Sommer und Schöne auf der Beerlage aufgehoben wurde mit, dass nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde die Beschränkung auf 70 km/h nach  Anlegung des Radweges nicht mehr erforderlich wäre. Zurzeit müssten die Kinder, die zur Haltestelle an der L 506 wollen, die Landstraße queren. Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde sei eine Querung bei den vorhandenen Zeitlücken des Kfz-Verkehrs ohne Gefährdung möglich.