Herr Heuermann erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Ebenso erklärt sich Frau Dirks für befangen. Sie übergibt den Sitzungsvorsitz an den 1. stellv. Bürgermeister, Herrn Faltmann, und begibt sich in den Zuschauerraum. Sie nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Faltmann gibt dann den Initiatoren des Bürgerbegehrens Gelegenheit, ihren Antrag zu erläutern.

Daraufhin geben nacheinander Herr Haase, Herr Dr. Lauble und Herr Idelmann eine Stellungnahme ab. Die Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Fehmer führt aus, dass sich die CDU-Fraktion bereits zu der Sitzung am 25. Oktober 2005 intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Die Kernfrage, um die es gehe, laute doch, ob die Bäume erhalten werden können und trotzdem eine verkehrssichere Rad- und Gehwegführung an der Beerlager Straße möglich ist.  Diese Frage beantworte die CDU-Fraktion eindeutig mit „nein“. Beides sei nicht möglich. Also müsse heute hier eine Entscheidung getroffen werden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird oder nicht. Umfassende Ausführungen hierzu seien in der Sitzungsvorlage dargelegt.

Bereits heute müssten Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch Aufwölbungen im Bereich des Gehweges und der Straße hingenommen werden. Die Stadt sei verpflichtet, die Kosten für die Herstellung der Verkehrssicherung zu übernehmen. Das könne man nicht einfach so abtun. Des Weiteren werde in der Vorlage auf die Aussage des Landesbetriebes hingewiesen, dass die Fahrbahnbreite nicht verringert werden könne und Angebotsstreifen auf beiden Seiten wegen der Aufwölbungen nicht akzeptiert werden, d. h. wenn die Platanen erhalten bleiben, werde es keinen sicheren Radweg an der Beerlager Straße geben. Das bedeute, es werde heute über ein Bürgerbegehren „proBaum“ beraten, aber gegen die Verkehrssicherheit der Schulkinder, die mit dem Rad zur Schule fahren, gegen Radwanderer, gegen alle Menschen, die mit dem Rad oder zu Fuß die Beerlager Straße nutzen.  

Unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt sei die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden. Die Initiatoren wollten, dass in einem Bürgerentscheid über die Frage abgestimmt wird, ob die Platanen stehen bleiben oder nicht. Wie alle der Sitzungsvorlage entnehmen konnten, gebe es keine verkehrssichere Alternative für einen Rad- und Gehweg unter Einbeziehung der Platanen. Im Sinne der Fußgänger und Radfahrer insbesondere der Kinder, könne es nur eine Entscheidung geben: Der Radweg müsse auf dem Hochbord angelegt werden, mit einer entsprechenden Ersatzanpflanzung von Bäumen. Dabei gehe es nicht um wirtschaftliche Interessen, sondern um den Schutz von Leib und Leben. Aktuell verweise er hierzu auf die heute in der Presse veröffentlichte Unfallstatistik, wonach alle 59 Minuten ein Kind auf den Straßen Nordrhein-Westfalens verunglücke. Er wolle hier in Billerbeck für die Verkehrssicherheit alles tun, was in seiner Macht stehe. Dabei hoffe er, dass die Initiatoren über die heutige Beratung noch einmal nachdenken und sich für die Verkehrssicherheit entscheiden. Er sei sicher, dass bei den noch anstehenden Beratungen gemeinsam ein Weg gefunden werde, die Beerlager Straße anspruchsvoll mit einer entsprechenden Begrünung zu gestalten.

Herr Fehmer erinnert abschließend an die Aussage des Herrn Wieling in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 25. Oktober 2005, dass sich die SPD-Fraktion nicht der Abholzung einiger Bäume verschließen wolle, wenn die Notwendigkeit fachmännisch begründet werde.

 

Frau Mönning hält Herrn Fehmer vor, dass er sich seine Meinung aufgrund der einseitigen Sitzungsvorlage der Verwaltung bilde und für andere Möglichkeiten nicht offen sei. Er wolle nicht akzeptieren, dass ein verkehrssicherer Radweg auch ohne ein Abholzen der Platanen angelegt werden könnte.

 

Herr Schlieker hält die Ausführungen des Herrn Fehmer für maßlos übertrieben. Er male den Teufel an die Wand und gebe Zahlen von Opfern vor. Herr Schlieker betont, dass er von Anfang an die Auffassung vertreten habe, dass ein Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf dem Hochbord verkehrsgefährdender ist.

 

Herr Fehmer entgegnet, dass er sich auf die offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 1995) beziehe.

 

Herr Dittrich moniert, dass er mit der Sitzungsvorlage erhebliche Schwierigkeiten gehabt habe. Für den Fall, dass die Bäume erhalten werden, werde nur eine Alternative, aber drei Möglichkeiten nach dem Fällen der Bäume aufgezeigt. Des Weiteren habe er Probleme damit, wenn sich Herr Fehmer in seiner Argumentation auf die polizeiliche Unfallstatistik beziehe. Es gebe Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Bäume zu erhalten. Außerdem könne man doch nicht den fast 1200 Bürgern, die das Bürgerbegehren unterschrieben hätten mit solcher Ignoranz begegnen.

 

Herr Nowak macht deutlich, dass er selten eine so schwache Argumentation gehört habe. Als Begründung die polizeiliche Unfallstatistik Nordrhein-Westfalen anzuführen, aber keine Zahlen konkret für die Beerlager Straße zu nennen, halte er für unseriös.

 

Herr Wieling merkt an, dass ihn die Ausführungen des Herrn Fehmer überraschten. Die Vertreter der Bürgerinitiative hätten gute Argumente und Alternativen aufgezeigt, die Herr Fehmer aber nicht aufnehme. Er sehe eine gewisse Hilflosigkeit der CDU-Fraktion, wenn sie allen Bürgern, die das Bürgerbegehren unterstützen, unterstelle, dass sie gegen die Sicherheit der Fußgänger und  Radfahrer auf der Beerlager Straße seien.

 

Herr Mollenhauer weist die Kritik, eine einseitige Sitzungsvorlage erstellt zu haben, zurück. Er habe versucht, die Vorlage neutral zu gestalten und alle Möglichkeiten darzulegen.

 

Herr Roggenkamp fragt nach, warum in der Vergangenheit keine Verkehrszählungen an der Beerlager Straße durchgeführt worden seien. Außerdem verweist er auf den Geh- und Radweg an der Osterwicker Straße, der aufgrund des Freibades im Sommer stark frequentiert werde und eine geringere Breite aufweise als an der Beerlager Straße vorgesehen.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass in der ERA als Mindestmaß für Gehwege 2,00 m angegeben werden und für Radwege 1,60 m. Bei den Richtlinien handele es sich zwar nicht um ein Gesetz, hiervon könne abgewichen werden. Aufgrund des Gefälles und weil Fußgänger und Radfahrer nebeneinander geführt werden sollen, sollte dieser Richtwert aber nicht weit unterschritten werden. Im Übrigen handele es sich an der Osterwicker Straße nicht um einen kombinierten Geh- und Radweg, sondern um einen Gehweg, der von Radfahrern mitgenutzt werden könne. Auch gebe es dort keine Gefällesituation.

 

Herr Dr. Lauble stimmt der Aussage von Herrn Fehmer, dass Verkehrssicherheit ein hohes Gut sei zu. Wenn Verkehrssicherheit gewollt sei, dann sollte doch Tempo 30 auf der Beerlager Straße eingeführt werden.

 

Herr Schaffeld führt an, dass es in Billerbeck rd. 2.500 Bäume im öffentlichen Raum gebe und hier von 9 Bäumen die Rede sei, die aber nur dann gefällt und durch andere Bäume ersetzt werden sollen, wenn ein Radweg gebaut wird. Außerdem sollten die beiden Polizisten in der SPD-Fraktion wissen, dass Fußgänger und Radfahrer immer die Schwächsten im Straßenverkehr sind.

 

Herr Wiesmann hält es bei der „Buckelpiste“ für völlig unsinnig, die Anzahl der Radfahrer auf der Beerlager Straße zu ermitteln, wie das Herr Roggenkamp und Herr Idelmann forderten. Er sei dafür, die Buckelpiste vernünftig zu sanieren, einen Radweg anzulegen und ordentliche Ersatzbäume anzupflanzen.

 

Herr Schlieker verweist auf die Aussage des Landesbetriebes, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Standsicherheit der Platanen angezweifelt werden müsste. Für den Betrieb der L 506 sei daher keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkennbar. Er sehe diesen Fall auch als Präzedenzfall an. Denn mit der Begründung könnten an vielen anderen Stellen auch Bäume gefällt werden.

 

Herr Idelmann weist ausdrücklich zurück, dass die Befürworter des Bürgerbegehrens in irgendeiner Form eine Verkehrsgefährdung in Kauf nehmen. In einem gestrigen Gespräch beim Landesbetrieb sei „leidenschaftlich“ über die beiden Angebotsstreifen für Radfahrer und die Aufwölbungen diskutiert worden. Er gehe davon aus, dass ein seitlicher Druck durch die Platanen in die Fahrbahn gegeben sei. Ein Fachingenieur habe bestätigt, dass die kleinen Aufwölbungen kein Problem seien. Im Übrigen liege die Verkehrssicherungspflicht beim Landesbetrieb und nicht bei der Stadt. Im Oktober habe der Landesbetrieb die Aufwölbungen noch nicht einmal bemerkt, während er im Januar aufgrund der Aufwölbungen die Markierung eines Angebotsstreifens nicht mehr für vertretbar halte und auch ein oberflächliches Abfräsen der Oberfläche in den aufgewölbten Bereichen nicht mittragen wolle. Der Fachingenieur habe Ausmagerungen und Risse festgestellt, so dass die Straße in absehbarer Zeit erneuert werden müsse. Dann habe man wieder 10 oder vielleicht 20 Jahre Zeit bis die langsam wachsenden Platanen wieder Aufwölbungen verursachten.

 

Herr Wiesmann richtet an die Verwaltung die Frage, ob die Initiatoren des Bürgerbegehrens mitdiskutieren dürften. Er wolle einen Formfehler vermeiden.

 

Herr Messing legt dar, dass den Vertretern des Bürgerbegehrens Gelegenheit gegeben werden soll, den Antrag zu erläutern. Lege man dieses eng aus, dürften sich die Erläuterungen ausschließlich auf das Bürgerbegehren beziehen. Man könne die Ausführungen aber auch so auslegen, dass die Initiatoren in die Sachdiskussion einbezogen werden.

 

Herr Kortmann führt an, dass lt. ADFC die optimale Sicherheit erreicht werde, wenn der Radweg auf dem Hochbord geführt wird. Jetzt bestehe die Chance, eine vernünftige Situation zu schaffen, auch vor dem Hintergrund, dass Billerbeck fahrradfreundliche Stadt werden wolle.

 

Herr Roggenkamp hält die Aussage des Herrn Wiesmann, dass es sich um eine „Buckelpiste“ handele, für eine Verfälschung. Nicht die Wurzeln seien für die „Buckelpiste“ verantwortlich, sondern die Gullis und Kanaldeckel stellten eine Gefahr dar, weil sie tiefer als die Straße lägen.

 

Frau Mönning hält der CDU-Fraktion entgegen, dass es gut gewesen wäre, sich den Argumenten der Initiatoren zu öffnen, anstatt von vornherein Mauern aufzubauen.

 

Herr Dittrich appelliert an die Mitglieder der CDU-Fraktion heute persönlich abzustimmen und nicht einem Fraktionszwang zu unterliegen. Deshalb beantrage er geheime Abstimmung.

 

Es sei eine infame Unterstellung, dass ein Fraktionszwang bestehe, so Herr Fehmer. Für ihn habe die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger absolute Priorität. Es gebe eindeutige Aussagen des Landesbetriebes zum Angebotsstreifen für Radfahrer. Er werde dem Bürgerbegehren nicht entsprechen.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass auch für ihn die Verkehrssicherheit absolute Priorität habe. Deshalb sei es aber nicht notwendig, die Platanen zu fällen. Er wolle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es bei der Abstimmung nicht darum gehe, ob die Bäume gefällt werden oder nicht. Wenn dem Bürgerbegehren nicht entsprochen werde, komme es zum Bürgerentscheid, mehr nicht.  

 

Herr Faltmann lässt über den Antrag des Herrn Dittrich auf geheime Abstimmung abstimmen. Der Antrag wird von mehr als 1/5 der Ratsmitglieder befürwortet.

 

Herr Fehmer stellt den Antrag, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen.

 

Zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 19:25 – 19:35 Uhr.

 

Über den o. a. Antrag des Herrn Fehmer ergibt sich eine kurze Erörterung. Seitens der SDP-Fraktion wird es als einfacher angesehen, wenn über den Beschlussvorschlag abgestimmt wird. Daraufhin zieht Herr Fehmer seinen Antrag zurück.

 

Herr Faltmann erläutert, dass also derjenige, der dem Bürgerbegehren entsprechen wolle mit „ja“ abstimmen müsse. Wer dem Bürgerbegehren nicht entsprechen wolle, dagegen mit „nein“.

 

Herr Messing und Herr Mollenhauer werden zu Stimmenauszählern benannt. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Dann begeben sich die Ratsmitglieder nacheinander in die Wahlkabine, um ihre Stimme abzugeben.

 

Nach der Auszählung der Stimme gibt Herr Faltmann das Ergebnis bekannt:

9 Ratsmitglieder sprechen sich für und 13 Ratsmitglieder gegen das Bürgerbegehren aus. Damit wird dem Bürgerbegehren nicht entsprochen.

 

Herr Faltmann übergibt den Sitzungsvorsitz wieder an Frau Dirks.