Der Tätigkeitsbericht des Herrn Althoff vom Trägerverein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Herr Althoff stellt das aktuelle Ergebnis des Anmeldeverfahrens vor und geht auf die bisherige und künftige Entwicklung der OGS ein.

 

Danach erläutert Herr Messing, dass lt. Auskunft des zuständigen Ministeriums zur Schulwegsicherung künftig die Schüler/innen auf dem Weg von der Ludgerischule zur Offenen Ganztagsschule am Johannisschulstandort begleitet werden müssen. Die Aufsicht müsse nicht zwingend von Pädagogen sichergestellt werden, sondern könnte auch durch außerschulisches Personal erfolgen. Zurzeit begleite ein Zivildienstleistender, der aber eigentlich im Bereich der Integration eingesetzt wird, die Schüler/innen. Zu bedenken sei, dass die Zivildienstzeit künftig verkürzt wird, so dass keine durchgängige verlässliche Aufsicht möglich ist. Der Trägerverein wäre bereit, die Aufsicht zu übernehmen, würde hierfür aber eine Vergütung in Höhe von ca. 5.000,-- bis 9.000,-- € fordern. Vorstellbar sei auch, die Begleitung durch jemanden sicherzustellen, der ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Für diese Person müssten Kosten für Taschengeld, Fahrtkostenersatz und Fortbildungen in Höhe von max. rd. 5.000,-- €/jährlich eingeplant werden. Der zusätzliche Aufwand könnte über eine Erhöhung der seit Beginn der OGS gleich gebliebenen Beiträge finanziert werden. 

 

Frau Kratz ist bereit, in eine Beitragsdiskussion einzusteigen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber, wie groß die Schülergruppen seien, die begleitet werden müssen, teilt Herr Eikmeyer mit, dass es sich um 1 – 20 Schüler/innen handele, wobei es nicht nur um die reine Begleitung gehe, sondern hiermit auch ein logistischer Aufwand verbunden sei. Außerdem rate er von einem Einsatz täglich wechselnder Personen ab.

 

Herr Tauber befragt Herrn Eikmeyer, ob auch der Einsatz von lehrendem Personal möglich sei.

Herr Eikmeyer führt aus, dass Lehrpersonal im Vertretungsfall einspringe. Er glaube aber nicht, dass er sein Kollegium dazu bewegen könne, die Aufsicht zu übernehmen.

 

Herr Tauber merkt an, dass man zwar in eine Gebührendiskussion einsteigen könne, er aber eine einfache Lösung, möglichst unter Einbindung des lehrenden Personals befürworte.

 

Herr Kortmann meint, dass vor einer Gebührenerhöhung über einen ehrenamtlichen Einsatz z. B. der Großeltern oder über einen Minijob nachgedacht werden sollte.

 

Herr Althoff pflichtet Herrn Eikmeyer bei, dass eine beständige und verlässliche Lösung gefunden werden muss. Immerhin gehe es um einen Beschäftigungsumfang von ca. 10 Stunden/Woche.

 

Frau Bosse-Berger schlägt vor, Personen im Rahmen eines 1,-- €/Jobs zu beschäftigen.

 

Frau Köhler betont nachdrücklich, dass der Zivildienstleistende nicht für die Begleitung der Schüler abgezogen werden dürfe. Diese Zeit würde den Schüler/innen fehlen, die ihn wirklich nötig brauchten.

 

Herr Messing macht deutlich, dass die Beaufsichtigung nicht Sache des Schulträgers, sondern der Grundschule sei.

 

Herr Eikmeyer entgegnet, dass aber nicht zwingend lehrendes Personal eingesetzt werden müsse.

 

Zur Nachfrage von Herrn Heuermann, ob ein 400,-- € Job eingerichtet werden kann, weist Herr Messing darauf hin, dass die Beschäftigung im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres günstiger wäre.

 

Herr Tauber stellt schließlich den Antrag, dass die OGS im Einvernehmen mit der Schulleitung der Grundschule ein Konzept erarbeiten soll, wie die Begleitung der Grundschüler rechtssicher realisiert werden kann.

 

Nach kurzer Erörterung lässt Herr Schlieker über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Frau Rawe übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz.