Beschluss:
Das Bürgerbegehren „proBaum“ ist gem. § 26 Abs. 2 bis 5 GO NRW zulässig.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig
Beschluss:
Das Bürgerbegehren „proBaum“ ist gem. § 26 Abs. 2 bis 5 GO NRW zulässig.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig