Herr Messing verweist auf die Beratung über die Anlegung einer Querungshilfe im Bereich der LAWI. Die Querungshilfe sei abgelehnt worden, gleichzeitig sei aber die Frage nach der Anlegung eines Zebrastreifens aufgeworfen worden. Entsprechend dieser Anfrage seien Stellungnahmen der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers eingeholt worden. Alle v. g. Behörden verträten die Auffassung, dass ein Zebrastreifen wegen der nahe gelegenen Fußgängerampel, fehlenden Verkehrsstärken bei den Fußgängern und ausreichender Zeitlücken bei den vorhandenen Fahrzeugbewegungen entbehrlich sei.