Frau Köhler erkundigt sich, ob es Richtlinien für das Ausbringen von Gülle gebe. Sie habe gehört, dass sich Bürger beschwert hätten.

 

Herr Messing erläutert, dass grundsätzlich ab dem 15. Januar Gülle ausgebracht werden dürfe, auch bei leichtem Frost und einer leichten Schneedecke. Bei einer 10 cm hohen Schneedecke und stark gefrorenem Boden sei das Ausbringen dagegen nicht zulässig, da die Gülle dann nicht in den Boden eindringen könne, sondern abfließe. Die bei der Verwaltung eingegangenen Beschwerden seien an die hierfür zuständige Kreisbehörde weiter geleitet worden. Das Ausbringen der Gülle sei aber in diesen Fällen zulässig gewesen.