Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu dem beantragten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Herr Wiesmann hat sich für befangen erklärt (siehe TOP 1.)

 

Frau Besecke verliest eine mit 18 Unterschriften versehene Eingabe der Bürgerinitiative Billerbeck gegen subventionierte Windkraft „Gegenwind“, die dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.

Auf die Stellungnahme wolle sie im Detail nicht eingehen, da sie für sich stehe. Der Aussage, dass sich die Stadt nicht auf die seinerzeit für Nottuln festgesetzte Höhenbeschränkung berufen dürfe, stimme sie voll zu. Die Stadt Billerbeck müsse selber entscheiden, welche Höhen festgelegt werden sollen. Dabei seien verschiedene Belange zu berücksichtigen. Die Stadt sei nicht verpflichtet, im Rahmen ihrer Planung einen optimalen Ertrag für den Betreiber sicher zu stellen. Andererseits müsse sie der Windenergie substanziellen Raum geben.

Zur Höhenbegrenzung gebe der Windenergieerlass vor, dass eine Begrenzung der Höhe möglich sei, dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Stand der Anlagentechnik zu berücksichtigen sei. Höhenbeschränkungen müssten aus der konkreten Situation abgeleitet und städtebaulich begründet sein, dazu gehöre auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Allerdings müsse in die Abwägung eingestellt werden, ob die Konzentrationszone unter Berücksichtigung der beschränkenden Regelungen wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann.

 

Die Höhenbegrenzung habe im Urteil eine Rolle gespielt. Sie sei zusammen mit der relativ kleinen Fläche als deutliche Einschränkung der Windkraftnutzung bewertet worden. Verwaltungsseitig werde der Antrag nicht mit Begeisterung aufgenommen. Auch die Zugeständnisse des Antragstellers seien nicht so ausschlaggebend.

 

Zur Erinnerung weist Frau Besecke darauf hin, dass der Antragsteller vor Gericht gewonnen habe und vier Anlagen hätte bauen können. Im Ergebnis sollte eine „vernünftige“ Anlage im Interesse aller dem Urteil Rechnung tragen.

Der wesentliche Punkt für eine Zustimmung sei der Wille, der Windenergie substanziellen Raum zu geben. In Anbetracht der technischen Entwicklung und der gängigen Anlagentypen sei eine Höhenbeschränkung von 140 m eher unterer Bereich, an dieser Stelle aber städtebaulich begründbar. Insofern werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, auch im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit, der Anlage zuzustimmen.

 

Herr Faltmann fragt nach, ob der Betreiber eine weitere Anlage bauen könnte.

Frau Besecke teilt mit, dass lt. Aussage des Büros Richter & Hüls eine zweite Anlage lärmtechnisch nicht möglich sei.

 

Herr Schulze Temming fragt, ob die Anmerkung der Bürgerinitiative richtig sei, dass die notwendigen Abstände unterschritten würden.

 

Frau Besecke führt aus, dass davon ausgegangen werde, dass Anlagen unter einem zweifachen Abstand eine erdrückende Wirkung haben und bei einem zwischen 2- und 3-fachen Abstand eine Prüfung erfolgen müsse, dabei sei die Topographie von Bedeutung.

 

Herr Knüwer weist auf die Möglichkeit des Repowerings der Anlagen auf Nottulner Gebiet hin und gibt zu bedenken, dass diese Anlagen auf einem Höhenrücken stehen, was dazu führe, dass man von Billerbeck aus auf einen Sperrriegel blicke. Er plädiere dafür, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Erhöhung der Anlage nicht zu erteilen und erst den Flächennutzungsplan zu beschließen.


Stimmabgabe: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen