Herr Wiesmann hat sich für befangen erklärt (siehe TOP 1. und 2.).

 

Frau Besecke verliest die von der Interessengemeinschaft Bürgerwind Hamern eingegangene Stellungnahme (Anlage 3).

 

Zu dieser Stellungnahme führt sie zu 1.) aus, dass die Niederschrift zur Bürgeranhörung kein Wortprotokoll ist. Sie diene nicht der sachlichen Information, sondern dem Festhalten der Anregungen und Einwendungen der Bürger.

Zu 2.): Der Hinweis zu den Erläuterungen im Foyer sei von ihr nicht polemisch gemeint gewesen. Da die Interessengemeinschaft in ihrer Eingabe jedoch bemängelt habe, nicht die notwendigen Informationen bekommen zu haben, habe sie hierzu Stellung nehmen müssen.

Zu 3.) Es sei nicht üblich, behördliche Stellungnahmen im Rahmen von Vorgesprächen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen. Sie werde der Stellungnahme beigefügt.

Im Übrigen stehe in der Erläuterung nicht, dass der Turm bei Suwelack nicht als  Vorbelastung für das Landschaftsbild zu bewerten ist. Verweis beiliegende Sitzungsvorlage.

Zu 4.) Es sei richtig, dass die Belange der Denkmalpflege der Abwägung zugänglich sind. Neben diesem Belang seien auch die übrigen Belange zu erfassen und zu bewerten.

Nur dass die Fläche in der Restriktionsstufe I die größte ist und die Windverhältnisse relativ gut sind werde verwaltungsseitig nicht als ausreichendes Argument für eine Ausweisung gesehen. Städtebauliche Aspekte fehlten hier völlig.

Der nächste Verfahrensschritt solle die frühzeitige Behördenbeteiligung sein. Danach erst erfolge die Offenlage, die durch die Behörden eingebrachten umweltrelevanten Stellungnahmen würden dabei ausgelegt.

Dem Vorschlag der Denkmalpflege, einen Freiflächensolarpark an der Stelle auszuweisen, würde verwaltungsseitig aus verschiedenen Gründen nicht gefolgt werden wollen. Dabei sei das sich ändernde EEG nur ein Grund.

 

Frau Besecke bestätigt, dass die Verwaltung die Anregung der Interessengemeinschaft nicht begrüße. Hierzu seien in den Unterlagen verschiedene Ausführungen gemacht, die sie jetzt nicht alle wiederholen wolle. Der Schutz des einmaligen Stadtbildes sei sicher der wesentlichste Punkt, die Siedlungsnähe, der betroffene Erholungsraum, der Gleichbehandlungsgrundsatz und nicht zuletzt die Vorgaben des Regionalplanes seien weitere.

 

Frau Besecke sagt zu, die Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege der Niederschrift beizufügen (Anlage 4)

 

Herr Faltmann ist der Meinung, dass ein „Tor“ aufgemacht werde, wenn in Hamern eine Eignungsfläche ausgewiesen werde. In der Vergangenheit seien verschiedene Anträge abgewehrt worden. Er sehe es als schwierig an, Hamern für die Windenergienutzung zu öffnen.

 

Herr Knüwer stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um einen Punkt 4. zu ergänzen und eine Höhenbeschränkung auf 130 m festzusetzen.

 

Herr Fliß wirft ein, dass er noch über die Aufnahme dieses Punktes diskutieren wolle.

 

Frau Rawe sieht keine Notwendigkeit, den Punkt 4. aufzunehmen.

 

Herr Faltmann stellt den Antrag des Herrn Knüwer zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Frau Schlieker gibt zu bedenken, dass hier eine Gruppe von Bürgern, die nicht nur aus direkten Anwohnern besteht, in eine Zukunftstechnologie investieren möchte. Ihnen sollten seitens der Politik keine Steine in den Weg gelegt werden.

 

Herr Fliß beantragt, den Beschluss heute zu vertagen, um den Investoren die Möglichkeit zu geben, den Fraktionen ihre Ideen noch einmal vorzustellen. Die SPD-Fraktion habe auf jeden Fall noch Informationsbedarf.

 

Herr Schulze Brock schließt sich dem Antrag an, er habe ebenfalls noch Informationsbedarf. Im Übrigen habe er sich heute der Stimme enthalten, weil er die damalige Ausweisung der Konzentrationszone in Osthellermark als Alibi gesehen habe.

 

Frau Schulze Wierling hebt hervor, dass in Hamern ein Bürgerwindpark entstehen soll und das ein großer Unterschied zu dem Vorhaben eines Investors sei. Deshalb sollte noch einmal hierüber beraten werden.

 

Um dem Bürgerwindpark eine Chance zu geben, könne sie sich dieser Meinung ebenfalls anschließen, so Frau Rawe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Knüwer teilt Herr Mollenhauer mit, dass eine Vertagung keine Auswirkungen auf inzwischen eingehende Anträge habe. Nach dem Windenergieerlass sei jede Windkraftanlage raumbedeutsam und nur dort zulässig, wo sie der Regionalplanung nicht entgegen stehe. Das wäre der Bereich Osthellermark. Ansonsten könnte eine Anlage aufgrund der Raumbedeutsamkeit und des Verstoßes gegen die Regionalplanung nicht genehmigt werden.

 

Her Faltmann lässt über den o. a. Antrag des Herrn Fliß auf Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme angenommen.

 

 

 

Herr Wiesmann übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz