Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Planung der DB Netz AG bezüglich der Bahnübergänge bei Bahn-km 80,320, 85,198, 85,513, 86,480 und 88,200 wird zugestimmt. Der Planung bezüglich des Bahnüberganges bei Bahn-km 86,218 wird nur dann zugestimmt, wenn alle Grundstückseigentümer, die den Bahnübergang zurzeit nutzen, mit der Anlegung einer Anrufschranke einverstanden sind. Bezüglich des Überganges bei km 80,320 gilt die Zustimmung nur für den Fall, dass die Anlegung einer Anrufschranke mit einer separaten Führung der Fußgänger über eine Umlaufsperre nicht möglich ist.


Herr Wiesmann erklärt sich für befangen und übergibt den Sitzungsvorsitz an den 1. stellv. Vorsitzenden Herrn Faltmann.

Herr Schulze Brock erklärt sich ebenfalls für befangen.

Herr Wiesmann und Herr Schulze Brock begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schniederken von der DB Netz AG und Herr Bleeke vom Ing.-Büro anwesend.

 

Herr Mollenhauer verliest eine gestern eingegangene Stellungnahme eines Anliegers, der Flächen auf der anderen Seite des Bahnüberganges habe, der aufgegeben werden soll (Anlage 1 zur Niederschrift).

Herr Mollenhauer bestätigt, dass am Montag ein Termin mit den betroffenen Eigentümern im Rathaus stattgefunden habe. Dabei sei übersehen worden, die Hinterlieger, die ebenfalls den Bahnübergang nutzen, zu diesem Termin einzuladen. Deren Belange gingen aber in die Beratung ein. Im Beschlussvorschlag sei formuliert, dass der Schließung des Bahnüberganges nur zugestimmt wird, wenn alle Grundstückseigentümer, die den Übergang zurzeit nutzen, mit einer Aufhebung oder Anlegung eines Heckentores einverstanden sind. Allerdings hätten sich in Gesprächen bereits andere Erkenntnisse ergeben, auf die Herr Bleeke und Herr Schniederken gleich eingehen werden.

 

Herr Bleeke und Herr Schniederken erläutern dann anhand einer Power-Point-Präsentation die geplanten Maßnahmen an den auf Billerbecker Gebiet liegenden Bahnübergängen.

 

Zum Bahnübergang bei Bahn-km 80,320 unterhalb der Weißenburg nennt Herr Bleeke Kosten in Höhe von 350.000,-- bis 400.000,-- € für die dort geplanten Maßnahmen. Die Stadt müsste 1/3 der Kosten tragen, wobei dieser Anteil zu rd. 70% gefördert werde.

 

Herr Fliß weist darauf hin, dass der Bahnübergang hauptsächlich nur von Fußgängern genutzt werde und allen bewusst sein sollte, dass es sich um ein Riesenbauwerk handele.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe zu Alternativen teilt Herr Bleeke mit, dass die einzige Alternative in der Aufgabe des Bahnüberweges bestehe.

 

Zu den Bahnübergängen bei Bahn-km 80,925 (Darfelder Straße) und 81,875 (Beerlager Straße) teilt Herr Bleeke mit, dass diese Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden sollen. Die Baulast liege beim Landesbetrieb Straßen NRW, die Stadt Billerbeck sei finanziell nicht beteiligt.

 

Bei den Bahnübergängen Bahn-km 85,198 und 85,513 handele es sich um Privatübergänge, die zurzeit technisch nicht gesichert seien. Die Nutzer hätten der Umgestaltung zugestimmt.

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass es im Gebiet der Stadt Billerbeck auch Funklöcher gebe und hier ein funktionierendes Mobilfunknetz nachgewiesen werden müsse.

Wenn das Handynetz nicht funktioniere, so Herr Schniederken, müsse eine andere Lösung gefunden werden.

 

Zum Bahnübergang Bahn-km 86,218 teilt Herr Bleeke mit, dass die vorgesehene Aufgabe des Bahnüberweges von den Anliegern nicht mitgetragen werde. Auf die eingangs verlesene Stellungnahme, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt ist, wird verwiesen. Die Einwände der Anlieger hätten dazu geführt, die Aufhebung nicht weiter zu verfolgen. Da es sich um einen eingeschränkten Nutzerkreis handele, werde die Anlegung einer Anrufschranke vorgeschlagen. An den Kosten in Höhe von rd. 200.000,-- bis 250.000,-- € würde die Stadt mit 1/3 beteiligt, wobei eine 70%-ige Förderung dieses Anteils möglich wäre.

 

Herr Fliß erkundigt sich, ob ein separater Fußgängerüberweg möglich wäre.

Das wird von Herrn Bleeke verneint, auch die Fußgänger müssten die Schranke bewegen.

 

Herr Fliß stellt die Überlegung an, den Bahnübergang unterhalb der Weißenburg ebenfalls mit einer Anrufschranke zu versehen.

Herr Schniederken gibt zu bedenken, dass dies zu einer nicht vertretbaren Arbeitsbelastung für den Fahrdienstleiter führen würde.

Herr Mollenhauer merkt an, dass über eine Anrufschranke an der Stelle grundsätzlich diskutiert werden könnte. Der Weg werde aber von sehr vielen Spaziergängern genutzt, so dass der Fahrdienstleiter zu bestimmten Zeiten sicherlich überlastet wäre.

 

Herr Bleeke teilt zum Bahnübergang bei Bahn-km 86,480 mit, dass es Probleme gebe, den privaten Nutzer ausfindig zu machen.

 

Weiter teilt Herr Bleeke mit, dass die Beteiligten die bei Bahn-km 88,200 vorgesehene Anlegung eines Heckentores vehement abgelehnt hätten. Über eine andere Lösung werde nachgedacht. Hier zeichne die Bahn finanziell allein verantwortlich.

 

 

Herr Mollenhauer erklärt abschließend, dass die Verwaltung die Nutzer noch einmal ansprechen werde, sich aber den vorgestellten Plänen anschließen könne.

 

 

Nachdem Frau Schulze Wierling noch einmal den Bahnübergang unterhalb der Weißenburg anspricht, stellt Herr Bleeke die Überlegung an, dass evtl. für Kraftfahrzeuge eine Anrufschranke und für Fußgänger eine hiervon abgesetzte Umlaufschranke installiert werden könnte. Zuvor müsse aber geprüft werden, ob ausreichende Sichtverhältnisse bestehen.

 

Dieser Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Herr Mollenhauer bittet den Vertreter der Bahn möglichst bis zur Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung bzw. Ratssitzung zu klären, ob dieser Vorschlag umgesetzt werden kann.


Stimmabgabe: einstimmig