Beschluss:

1.     Es wird beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark - der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark liegt in der Gemarkung Billerbeck Kirchspiel, Flur 27 und 28, vom Kreuzungsbereich der L 580 und dem Napoleonsweg (Alter Königsweg) nach Südosten bis zur Gemeindegrenze nach Nottuln verlaufend.

2.     Der Anregung zur Ausweisung des Bürgerwindparks Hamern wird nicht gefolgt.

3.     Den Bedenken des Amtes für Denkmalpflege, die Fläche in Hamern nicht auszuweisen, wird entsprochen und die Sichtkorridore zum Dom werden nachrichtlich kartiert und im Entwurf dargestellt.

4.     Mit dem Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

5.     Für den Einzelantrag im Bereich Osthellermark wird bei der Genehmigungsbehörde der Antrag auf Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt.


Herr Wiesmann hat sich bereits zu TOP 5. für befangen erklärt. Er befindet sich im Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer höheren Windenergieanlage als bereits beschlossen in Osthellermark versagt habe. Deshalb sollte jetzt im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, da dieser Voraussetzung für einen Antrag auf Zurückstellung des Bauantrages für die höhere Anlage sei. Deshalb habe der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss den Beschlussvorschlag entsprechend ergänzt.

 

Frau Rawe merkt kritisch an, dass es äußerst ungünstig sei, wenn die Niederschrift über die Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nicht rechtzeitig zur Beratung in der Fraktion und für die Beschlussfassung im Rat vorliege.

 

Frau Dirks entgegnet, dass dies aus Zeitgründen leider nicht möglich gewesen sei.

 

Herr Schlieker bittet über die höhere Anlage getrennt abstimmen zu lassen.


Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen