Herr Langehaneberg erkundigt sich, wie lange der Flächennutzungsplan Bestand habe und wann der Nächste kommen und eine neue Beratung über den Flächennutzungsplan fordern könne.

Herr Mollenhauer schildert die Verfahrensschritte und teilt mit, dass man sich derzeit mitten im Verfahren befinde und zurzeit keine endgültige Regelung bestehe. Es könne aber jederzeit erneut ein Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen gestellt werden.