Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den örtlichen Einzelhändlern die Annahme von Gasentladungslampen abzustimmen. Die Einzelhandelsgeschäfte sollen im Umweltkalender der Stadt aufgeführt werden und zusätzlich auf die Annahme hinweisen. Außerdem soll im Umweltkalender über die umweltschädlichen Inhaltsstoffe der Gasentladungslampen informiert werden.

Falls eine Entsorgung nicht über die Einzelhandelsgeschäfte möglich sein sollte, wird die Entsorgung über das Schadstoffmobil angeboten.


Herr Melzner teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass eine viermalige Entsorgungsmöglichkeit im Jahr über das Schadstoffmobil unter Zugrundelegung einer zu entsorgenden Menge von 490 kg Kosten in Höhe von rd. 100,-- € verursachen würde.

 

Herr Dr. Meyring macht deutlich, dass der CDU-Antrag nicht auf die heutige Situation, sondern auf die zukünftige Situation abziele. Der Anteil der zu entsorgenden quecksilberhaltigen Gasentladungslampen werde steigen. Die Lampen seien klein und könnten leicht illegal entsorgt werden. Deshalb sollte den Bürgern eine ordnungsgemäße zeitnahe Entsorgung leicht gemacht werden. Die Entsorgung am Wertstoffhof und eine viermalige Abgabemöglichkeit am Schadstoffmobil reiche auf Dauer nicht aus. Es müssten noch weitere zentrale Möglichkeiten gefunden werden.

 

Herr Dittrich begrüßt den Antrag, die ordnungsgemäße Entsorgung der Gasentladungslampen müsse sicher gestellt werden. Die Abgabe bei den Händlern sei ihm zu unsicher definiert. Entweder müsse eine sichere Abgabe bei den Händlern oder am Schadstoffmobil möglich sein. Falls sich die Mengen erheblich erhöhen sollten, müsste über andere Varianten nachgedacht werden.

 

Frau Dirks erläutert, dass die Händler als offizielle Annahmestellen ausgewiesen würden, so dass dort auch ohne einen Einkauf Gasentladungslampen abgegeben werden können. So würden viele Annahmemöglichkeiten entstehen, für die der Stadt keine Kosten entstünden.

 

Herr Dittrich hält sichere Annahmestellen in den Geschäften für ausreichend. Nur, wenn diese nicht eingerichtet werden können, sollte das Schadstoffmobil eingesetzt werden.

 

Herr Flüchter sieht eher die Hersteller und Einzelhändler in der Pflicht. Übergangsweise würde er es für sinnvoller halten, wenn im Umweltkalender auf die notwendige gesonderte Entsorgung der quecksilberhaltigen Gasentladungslampen hingewiesen und die Annahmestellen bei den Einzelhändlern aufgelistet würden.

 

Die Einzelhändler sollten an oder in ihrem Geschäft auf die Annahmemöglichkeit hinweisen, so Herr Dr. Meyring. Er gebe aber zu bedenken, dass die Lampen nicht einfach wie Batterien in ein Behältnis geworfen werden können, sondern abgegeben werden müssen. In einer Pressemitteilung und im Umweltkalender sollte hierauf hingewiesen werden.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig