Beschluss:

Dem Antrag der Eigentümer des Speichers Temming 25 auf Unterschutzstellung des Speichers wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck gemäß § 3 DSchG vorzunehmen.


Nachdem Herr Dr. Meyring, Herr Flüchter und Herr Dittrich zum Ausdruck bringen, dass sie eine Unterschutzstellung begrüßen, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig