Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Billerbeck wird öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Zusätzlich wird zu einem öffentlichen Erörterungstermin eingeladen. 


Herr Schrader von der BBE Handelsberatung Münster erläutert die Notwendigkeit des Einzelhandelskonzeptes und stellt die Situationsanalyse sowie die Sortimentsliste mittels einer Power-Point-Präsentation vor.

 

Von Herrn Knüwer nach dem außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegenden Fahrradhandels an der Holthauser Straße befragt, führt Herr Schrader aus, dass die Gemeinde festlege, ob es sich um ein zentrenrelevantes Sortiment handele oder nicht. Sein Vorschlag sei eine Empfehlung an die Stadt, die Festlegung so vorzunehmen, um die Entwicklung zu fördern, aber auf der anderen Seite nicht über Gebühr die anderen zu behindern.

 

Herr Walbaum befragt Herrn Schrader zur Entwicklung des Betriebes Moubis.

Herr Schrader führt aus, dass es sich um einen Sonderfall handele. Um eine Entwicklung zu ermöglichen, sei eine Änderung des Regionalplanes erforderlich.

Frau Besecke ergänzt, dass der Regionalplan nicht speziell für Billerbeck, sondern sowieso geändert werden soll. Im Zuge dieser Änderung werde sicher über den Betrieb Moubis noch zu diskutieren sein.

 

Herr Dübbelde bezieht sich auf die Aussage des Herrn Schrader, dass eine Erweiterung des Aldi-Marktes an der Darfelder Straße ausgeschlossen sei. Er habe aber gehört, dass es Erweiterungspläne geben soll.

Herr Schrader führt aus, dass eine Erweiterung in die Großflächigkeit (über 800 qm) an dem Standort nicht möglich sei. Der Markt diene der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. Man dürfe aber nicht nur dieses Vorhaben sehen und einen Präzedenzfall schaffen.

Frau Besecke erläutert, dass der Aldi im Bebauungsplan als Bestand festgesetzt sei. Eine Erweiterung in die Großflächigkeit werde also an dem Standort nicht möglich sein.

 

Herr Kortmann erkundigt sich nach den Umsätzen pro qm.

Herr Schrader teilt mit, dass diese von Branche zu Branche unterschiedlich seien und es branchenabhängige Richtwerte gebe.

 

Herr Brockamp weist darauf hin, dass es im direkten Umfeld des Aldi noch andere Gewerbebetriebe gebe.

Herr Schrader bestätigt, dass es sich um ein überwiegend gewerblich geprägtes Umfeld handele. Eigentlich könnte der Bereich nicht dem eigentlichen Siedlungsraum als integrierter Standort zugeordnet werden. Wenn man den Bereich öffne, werde man an anderer Stelle Probleme bekommen. Er verweise auf den Lebensmittelhandel innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, der geschützt werden sollte. Ein Lebensmittelmarkt in der Innenstadt sei ja bereits weggebrochen, insofern müsse man schon beachten, was die Festsetzungen und Einordnungen bewirken. Außerdem schließe das Konzept nicht die Realisierung eines Aldi-Marktes an anderer Stelle aus.

 

Herr Becks erkundigt sich, wie starr die Grenzen des Zentralen Versorgungsbereiches seien.

 

Herr Schrader führt aus, dass die Gemeinde die Grenzen verändern könne. Zunächst  würden die Grenzen einmal festgelegt, für spätere Änderungen müsse es eine städtebauliche Begründung geben. Man dürfe keine Briefmarkenplanung betreiben oder die Grenzen den Wünschen der Eigentümer anpassen.

 

Herr Flüchter fragt nach, welche rechtliche Auswirkungen das Einzelhandelskonzept habe.

Herr Schrader erläutert, dass das Konzept als Festsetzung in die Bebauungspläne aufgenommen werde. Letztlich würden damit die möglichen Entwicklungen an bestimmten Standorten städtebaulich begründet.

Frau Besecke ergänzt, dass sukzessive die Bebauungspläne zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches geändert und die heute tlw. unterschiedlichen Sortimentslisten vereinheitlicht werden sollen.

 

Herr Knüwer merkt an, dass der Aldi wohl kaum eine Fläche im zentralen Versorgungsbereich finden werde.

Herr Schrader weist darauf hin, dass Aldi zwar ins Zentrum dürfe aber nicht müsse. Der Markt könnte sich auch im Nahversorgungsbereich niederlassen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Temming führt Herr Schrader aus, dass er den derzeitigen Standort des Aldi-Marktes wegen der Gewerbebetriebe im Umfeld für eine Erweiterung ausschließe. Wenn Aldi großflächig werden wolle, müsse ein Standort gesucht werden, der Integrationsvoraussetzungen biete.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dübbelde zu der in der Sitzungsvorlage angesprochenen Ansiedlung von grünen Märkten erläutert Frau Besecke, dass es für zwei Standorte, die außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegen (Sandweg und Darfelder Staße) Anfragen gebe. Das Sortiment sei überwiegend nicht zentrenrelevant, wobei  zentrenrelevante Randsortimente in einer begrenzten Größenordnung möglich wären. Heute könne man nur darüber sprechen, ob zoologische Artikel zentrenrelevant sind oder nicht. Verwaltungsseitig werde die Auffassung vertreten, dass dies nicht der Fall sei, weil niemand große Pakete über weitere Entfernungen zu Fuß schleppen werde.

 

Herr Flüchter möchte wissen, wer die grünen Märkte errichten oder betreiben wolle.

Frau Besecke teilt mit, dass es sich um Betreiber handele.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig