Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck beantragt die Aufnahme einer westlichen Stadtumgehung in das Landesstraßen-Bauprogramm.


Herr Becks möchte zu Beginn der Diskussion von der Verwaltung wissen, wie realistisch der Bau der Entlastungsstraße ist, wann die Straße gebaut werden soll und ob sich die Stadt den Bau der Straße überhaupt leisten könne.

 

Frau Dirks berichtet, dass bislang hier eine möglichst schnelle Umsetzung der Straße angedacht gewesen sei. Daraufhin konnte erreicht werden, dass Billerbeck in die Einplanungsgespräche aufgenommen und die Notwendigkeit der Straße anerkannt wurde. Bis jetzt sei die Entlastungsstraße als kommunale Straße in der Planung. Da die Fördermittel immer weiter zurückgingen, erhöhe sich der aufzubringende Eigenanteil, den sich die Stadt aufgrund der finanziellen Situation nicht leisten könne. Deshalb werde jetzt eine andere Strategie vorgeschlagen. Statt wie ursprünglich geplant die Straße mit erheblichem Eigenanteil als Kommunalstraße zu bauen, soll nun die Aufnahme in das Landesstraßen-Bauprogramm beantragt werden. Die Stadt Billerbeck hätte dann keinen Eigenanteil zu tragen.

 

Zur Strategie müsse auch gehören, die Frage der Notwendigkeit der Straße zu klären, so Herr Flüchter. Außerdem müsse, wie schon bei den ersten Überlegungen angekündigt, eine Bürgeranhörung durchgeführt werden. Zu jeder guten Planung gehöre ein Konzept. In der Verwaltungsvorlage würden aber lediglich Annahmen z. B. über die Verkehrsströme zugrunde gelegt. Es sei überhaupt nicht klar, wo welche Verkehrsströme zu verzeichnen sind und welche Auswirkung dieses massive Bauwerk haben wird. Immerhin gehe es hier um eine Straße, die zunächst bis Osthellen und anschließend weiter über den Gantweg bis zur Darfelder Straße geführt werden soll. Die Straße werde eine weitreichende Bedeutung haben und außerdem den gesamten westlichen Bereich Billerbecks verändern. Er sei gegen diese Straße und stelle den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, wie bereits in 2006 beschlossen, kurzfristig eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, in dem das Vorhaben den Bürgern umfassend vorgestellt wird.

 

Frau Dirks entgegnet, dass es bislang noch kein Konzept oder eine Planung gebe. Die vorliegenden Zahlen gingen aus einer Verkehrszählung hervor und seien auch Grundlage für das Ministerium bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Straße gewesen.  

 

Herr Flüchter merkt an, dass erst die Frage nach dem Sinn der Straße beantwortet werden müsse. Das könne man nur, wenn die Verkehrsbeziehungen analysiert werden. Außerdem sei damals eine Straße bis nach Osthellen geplant gewesen, heute solle sie doppelt so lang werden und werde damit auch doppelt so teuer. Wenn die Straße in das Ausbauprogramm des Landes aufgenommen werde, könne kein Einfluss mehr genommen werden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Anlieger der Osterwicker Straße in einer Eingabe deutlich gemacht hätten, dass der Verkehr auf der Osterwicker Straße nicht mehr zu verkraften sei. Die vorliegenden Zahlen belegten diese Auffassung.

 

Zum erneuten Einwand von Herrn Flüchter, dass aber keine Erkenntnisse über die Verkehrsströme vorlägen, macht Frau Dirks deutlich, dass es eine politische Entscheidung sei, ob die Infrastruktur verbessert werden soll oder nicht. Dabei nützten auch Zahlen nichts. Das Land könne jedenfalls grundsätzlich nachvollziehen, dass eine Entlastung erforderlich sei.

 

Spätestens wenn die Straße gebaut werde, müssten Zahlen vorgelegt werden, so Herr Flüchter. Deshalb könnten sie doch auch jetzt schon vorgelegt werden. Der Sinn der Straße müsse vorher geklärt werden. Ihm reiche es nicht aus, einfach eine politische Entscheidung zu treffen.

 

Herr Becks gibt zu bedenken, dass die Trasse um das neue Baugebiet Gantweger Bach herum geführt, ein Brückenbauwerk über die Berkel im FFH-Gebiet errichtet und an die Darfelder Straße unter Berücksichtigung der Bahnanlagen angebunden werden müsse. Vor diesem Hintergrund wolle er wissen, wie teuer die Maßnahme werde.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der genaue Trassenverlauf bis zur Darfelder Straße dem weiteren Verfahren vorbehalten bleiben müsse. In der Sitzungsvorlage werde der 1. Abschnitt der Planung als Kommunalstraße bis Osthellen erläutert. Wenn die Straße als Landesstraße bis zur Osterwicker Straße weiter geführt werde, sei zu prüfen, ob die vorhandene Berkelbrücke genutzt werden könne. Eine Trassenführung über den Gantweg sei eine Möglichkeit. Vorstellbar sei aber auch eine Führung durch einen Kreisverkehr im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet Hamern. Diese Überlegungen müssten aber noch weiter durchdacht werden. Sicherlich könnte eine Planung und die Erstellung eines Verkehrskonzeptes in Auftrag gegeben werden, hierfür entstünden aber Kosten. Zunächst müsse geklärt werden, ob die Straße als Kommunal- oder Landesstraße gebaut werden soll. Bei einer Landesstraße müsse die Stadt nicht in Vorleistung treten.

 

Herr Flüchter kann die Ausführungen der Verwaltung nicht nachvollziehen. Ein Gewerbegebiet könne sich nur mit einer optimalen Verkehrsanbindung entwickeln und wenn der Verkehrsfluss über die Osterwicker Straße laufe, sei das eine Perspektive für die weitere Entwicklung Billerbecks. Man sollte froh sein, wenn man mittelfristig eine Straße bekomme. Wie diese dann im Detail aussehe, müsse man sehen. Die Stadt könne nicht kurzfristig 1,2 Mio € für eine Kommunalstraße locker machen. Wenn eine Verwirklichung als Landesstraße möglich sei, sollte der Bedarf angemeldet werden.

 

Frau Dirks betont, dass die gewerblichen Entwicklungsflächen im Gewerbegebiet Hamern liegen. Mit Blick auf den demografischen Wandel könne man heute nicht absehen, ob der 2. Abschnitt noch Sinn mache. Aber auf den 1. Abschnitt sollte gedrängt werden, weil von den Anliegern der Osterwicker Straße immer wieder auf die Verkehrsgefährdung und unzumutbare Belastung durch den LKW-Verkehr bei Tag und Nacht hingewiesen werde. Sicherlich werde noch eine Bürgerbeteiligung stattfinden, nur im Moment gebe es nichts vorzustellen, weil es noch keine Planung gebe.

 

Herr Knüwer schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Wenn die Straße gewollt sei, müsse sie in das Landesstraßen-Bauprogramm aufgenommen werden. Die Realisierung werde lange dauern, deshalb sollte die Maßnahme jetzt angeschoben werden.

 

Herr Walbaum merkt an, dass es eigentlich um die Entlastung der Osterwicker Straße gehe, hier aber von einer kleinen Ortsumgehung Billerbecks die Rede sei. Er sehe hierfür keine Notwendigkeit, Billerbeck sei doch nicht Nottuln.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass die Entwicklung aufgrund des demografischen Wandels im ländlichen Bereich eher rückläufig sein wird. Der Bau der Straße sei mit einem horrenden Flächenverbrauch verbunden. Im Übrigen erinnere er an seinen Antrag.

 

Herr Spengler spricht sich dafür aus, an der Planung zur Verkehrsberuhigung der Osterwicker Straße festzuhalten. Das sei aber nur mit dem Bau der Umgehungsstraße möglich, für die als Kommunalstraße kein Geld da sei. Den Bürgern sollte das offen gesagt werden. Er stimme dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Herr Dübbelde stellt dann den weitergehenden Antrag des Herrn Flüchter zur Abstimmung, die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, in dem das Vorhaben den Bürgern umfassend vorgestellt wird.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 3 Enthaltungen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt. 

 

Dann stellt Herr Dübbelde den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme