Beschlussvorschlag für den Rat:

Auf Grundlage der Verträglichkeitsanalyse wird ein Plankonzept zur Erweiterung des Schuh- und Sporthauses erarbeitet.


Herr Schrader stellt die Verträglichkeits- und Auswirkungsanalyse mittels einer Power-Point-Präsentation vor.

 

Herr Walbaum führt aus, dass Kentrup mit Schuhgeschäften in anderen Orten verglichen werde, nicht aber mit Bekleidungsgeschäften.

 

Herr Schrader erläutert, dass Kentrup sich als Schuh- und Sporthaus verstehe und Untersuchungsgegenstand das Kernsortiment sei.

 

Herr Walbaum fragt nach, ob das Gutachten ausschließe, dass Kentrup mehr Textilien anbieten kann.

Wenn seinem Vorschlag gefolgt werde, so Herr Schrader, dann könnten Textilien als Randsortiment angeboten werden.

 

Herr Knüwer ist der Meinung, dass bei den Umsätzen auch der Internethandel berücksichtigt werden müsse.

 

Herr Schrader gibt zu bedenken, dass eine Quantifizierung kaum möglich sei. Außerdem gehe es weniger um die Umsätze, sondern darum, dass die Umverteilung nicht in städtebauliche Folgewirkungen umschlägt. Außerdem stelle Kentrup anders als der Internethandel ein servicebezogenes Geschäftsmodell dar.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks zu den Randsortimenten erläutert Herr Schrader, dass das Geschäft als Schuh- und Sportfachmarkt und nicht als Einkaufszentrum geplant worden sei. Randsortimente zentrenrelevanter Art seien möglich, aber in ihrer Größe zu begrenzen, auch um nicht den Charakter des Angebotes zu verfälschen.

 

Zu der von Herrn Kortmann angesprochenen verkehrstechnischen Anbindung ans Stadtzentrum verweist Frau Besecke auf das Planverfahren, in dem diese und noch viele andere Fragestellungen geklärt werden müssen.

 

Herr Dübbelde fragt nach, ob Kentrup von evtl. Geschäftsaufgaben in den umliegenden Orten profitieren könnte.

Das wird von Herrn Schrader verneint, da ein Umverteilen so nicht berechnet werden könne.

 

Herr Knüwer erkundigt sich, ob das Urteil aus Ochtrup bzgl. des Outlet-Centers möglicherweise Auswirkungen auf die hiesige Planung habe.

Frau Besecke erläutert, dass nach dem Urteil der zentrale Versorgungsbereich etwas weiter gezogen werden könne, die Vorgaben seien nicht mehr so eng. Aber die Vorgaben der Baunutzungsverordnung müssten beachtet werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks zur Obergrenze der zukünftigen Entwicklung teilt Herr Schrader mit, dass er zurzeit über die geplanten 1400 qm hinaus keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für das Schuh- und Sporthaus sehe.

 

Herr Becks erkundigt sich, ob es schon Abstimmungsgespräche mit der Regionalplanung gegeben habe und wenn ja, wie die Tendenz sei.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass Vertreter der Bezirksregierung und der IHK im Arbeitskreis vertreten seien und die im Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen mit allen maßgeblichen Beteiligten abgestimmt worden seien. 

 

Herr Becks erklärt, dass sich die Mitglieder der SPD-Fraktion heute bei der Stimmabgabe enthalten werden, weil die Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse erst am Wochenende im Internet abrufbar gewesen sei und noch nicht in einer Fraktionssitzung beraten werden konnte. Bis zur Ratssitzung würden sie sich eine Meinung gebildet haben.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen