Herr Melzner erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Bzgl. der vom Landrat empfohlenen Konsolidierungsmaßnahmen, wie Steueranhebungen und insbesondere die Verzinsung des Anlagekapitals des Abwasserbetriebes sowie die Abschreibung von Wiederbeschaffungszeitwerten stelle sich die Frage, ob man dem nachkommen soll.

 

Herr Fehmer bezeichnet die beiden Hinweise des Kreises Coesfeld als eine Frechheit. Nach der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt habe man sich wiederholt mit diesen Fragestellungen beschäftigt und sich klar gegen diese Maßnahmen ausgesprochen, weil sie gebührenrelevant seien. Außerdem sei abschließend geprüft worden, dass keine rechtliche Verpflichtung bestehe, den Empfehlungen nachzukommen. Neue Erkenntnisse hierzu lägen nicht vor. Bevor der Kreis solche Erhöhungen verlange, sollte er zunächst auf die Erhöhung der Kreisumlage verzichten. Auch sei er bereit, gegen den Kreis zu klagen, falls es rechtlich möglich sei. Die Verwaltung sollte dies ausloten.

 

Frau Dirks bestätigt, dass keine rechtliche Verpflichtung bestehe, den Empfehlungen des Kreises nachzukommen, der Kreis aber dennoch diese Anmerkungen mache. Sie gehe davon aus, dass auch der Betriebsausschuss bzgl. der Verzinsung des Anlagekapitals und der Abschreibung von Wiederbeschaffungszeitwerten keine andere Entscheidung treffe. Gegen den Kreis könne man nur klagen, wenn der Kreis Aufgaben wahrnehme, für die er nicht zuständig sei. Das sei aber sehr schwer nachzuweisen. Ein diesbezügliches früher angestrengtes Verfahren sei negativ für die Stadt ausgegangen.

 

Herr Fehmer stellt fest, dass man dann keine andere Möglichkeit habe, als die Ausführungen des Kreises zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Dr. Meyring macht deutlich, dass sich der Betriebsausschuss bewusst für die jetzige Vorgehensweise ausgesprochen habe und der Empfehlung des Kreises sicher nicht folgen werde.

 

Herr Schlieker spricht sich dafür aus, dem Kreis die Stirn zu bieten. Außerdem könne er der Auffassung des Kreises nicht folgen, dass es sich um eine logische Umsetzung der NKF-Philosophie handele.

 

Herr Tauber stellt die Frage, ob das Schreiben des Kreises lediglich zur Kenntnis genommen werden oder dem Kreis die hiesige Position in einem Schreiben noch einmal dargelegt werden sollte.

 

Frau Dirks erklärt, dass sie den Kreis anschreiben werde.

Herr Fehmer bittet Frau Dirks, den Kreis in dem Schreiben deutlich darauf hinzuweisen, dass man hier mehr getan habe als nötig, in dem z. B. die Ausgabepositionen 2010 auf die Ansätze 2009 zurückgefahren wurden und man das gleiche auch beim Kreis erwarte.

 

Auf Vorschlag von Herrn Melzner fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

Der Empfehlung des Kreises Coesfeld bzgl. der Verzinsung des Anlagenkapitals und der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten soll nicht gefolgt werden.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Herr Melzner berichtet über eine erfreuliche Entwicklung bei dem Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“. Die Gewerbesteuereinnahmen lägen jetzt schon mit 820.000,-- € über dem Ansatz. Nach den gerade stattgefundenen Steuerschätzungen sei aber mit weiteren erheblichen Einbußen bei der Einkommensteuer zu rechnen. 

 

Dann geht er auf Veränderungen ein, die sich bis zum Jahresende ergeben werden. Diese führten nach jetzigem Kenntnisstand zu Verbesserungen bei dem Ergebnis von rd. 680.000,-- €. Hier seien die Verluste aus der Steuerschätzung noch nicht eingerechnet.