Beschlussvorschlag für den Rat:

Gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Billerbeck in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.07.1981 und § 3 Absatz 2 der Satzung der Stadt Billerbeck über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen – Erschließungsbeitragssatzung – vom 30.03.1995 wird beschlossen, dass der Aufwand für den selbständig nutzbaren Abschnitt der Erschließungsanlage Massonneaustraße zwischen der Gantweger Straße und der Straße Zu den Alstätten gesondert ermittelt wird.


Auf Nachfrage von Herrn Kleideiter teilt Herr Mollenhauer mit, dass bei der Ausbaumaßnahme keine privaten Grundstücke in Anspruch genommen werden, sondern sich alle benötigten Flächen im städt. Eigentum befinden.

 

Herr Maas erkundigt sich, ob die Anlieger mit dem Abrechnungsmodus zufrieden sind, da ja einige Grundstückseigentümer vor Jahren bereits Erschließungsbeiträge gezahlt haben.

Frau Dirks berichtet, dass die Abrechnungsmodalitäten den Anliegern in einer Versammlung vorgestellt worden seien. Sie habe den Eindruck, dass der Abrechnungsmodus als gerecht empfunden werde.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob die endgültigen Ausbaupläne dem Ausschuss noch einmal vorgestellt werden.

 

Herr Mollenhauer kündigt an, voraussichtlich in der letzten Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung vor den Sommerferien die Pläne vorzustellen, so dass in den Sommerferien ausgeschrieben werden könne.

 

Herr Dr. Meyring möchte im Hinblick auf die vagen Formulierungen in der Sitzungsvorlage eine Bestätigung, dass der Ausbau noch in diesem Jahr erfolgt.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Haushaltsplan einen kompletten Ausbau in diesem Jahr nicht vorsehe. Im Herbst soll mit dem Ausbau begonnen werden, der dann im folgenden Jahr evtl. mit einer Winterunterbrechung beendet werden soll.

 

Herr Fehmer weist darauf hin, dass sich aufgrund der Änderungswünsche der Anlieger die Ausbaukosten veränderten und damit auch der Eigenanteil der Stadt. Er wolle wissen, wie hoch der städt. Anteil sei.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass die Anlieger möglichst an beiden Seiten eine Grünzone wünschten. Wenn diesem Wunsch nachgekommen werde, erhöhe sich der städt. Anteil um ca. 30.000,-- bis 40.000,-- €. Über die Änderungswünsche der Anlieger müsse im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss entschieden werden.

 

Auf Wunsch von Herrn Fehmer werden dieser Niederschrift als Anlage 2 zwei Beispielsberechnungen der Ermittlung der Veranlagungsflächen und voraussichtlichen Beiträge für die jeweiligen Straßenseiten beigefügt.

 


Stimmabgabe: einstimmig