Beschluss:

Die 3. Änderung der Satzung lt. Sitzungsvorlage zu TOP 6 ö. S. des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 22. Dezember 1999 in der zurzeit gültigen Fassung wird beschlossen mit der Ergänzung, dass die geänderte Formulierung zu § 15 Ziffer 4 nunmehr wie folgt lauten soll:

 

(4)  Die Sammlung der verschiedenen Abfälle hat zwischen 06:00 Uhr und 19.00 Uhr unter Berücksichtigung der Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche in Wohngebieten eine Sammlung erst ab 07:00 Uhr erlaubt, zu erfolgen. Die Anfahrt ins Abfuhrgebiet ist hiervon unabhängig. Die Gefäße sind zu Beginn des Abfuhrzeitraumes bereit zu stellen.


Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Melzner fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig