Beschluss:

Gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Billerbeck in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.07.1981 und § 3 Absatz 2 der Satzung der Stadt Billerbeck über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen – Erschließungsbeitragssatzung – vom 30.03.1995 wird beschlossen, dass der Aufwand für den selbständig nutzbaren Abschnitt der Erschließungsanlage Massonneaustraße zwischen der Gantweger Straße und der Straße Zu den Alstätten gesondert ermittelt wird.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des HFA an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig