Beschluss:

1.  Der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zur Vereinbarung weiterer Optimierungsmaßnahmen für die zusätzliche Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen wird außerhalb des Bauleitplanverfahrens weiter verfolgt, somit wird auch der Anregung der Landwirtschaftskammer teilweise gefolgt. 

2.  Den Anregungen von Straßen NRW und dem Fachdienst Oberflächengewässer des Kreises Coesfeld zur Berücksichtung ihrer Belange in den jeweiligen Genehmigungsverfahren wird gefolgt. 

3.  Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Sondergebiet Photovoltaik- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.

4.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

5.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 5. Änderung des Bebauungsplanes ”Industriegebiet Hamern” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

7.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 5. Änderung des Bebauungsplanes ”Industriegebiet Hamern” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.

8.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes ”Industriegebiet Hamern” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Dirks schließt sich der Rat dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme