Beschluss:

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Billerbeck wird öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Zusätzlich wird zu einem öffentlichen Erörterungstermin eingeladen. 


Herr Fehmer stellt fest, dass man sich mit sehr viel Papier habe beschäftigen müssen und das Einzelhandelskonzept nicht freiwillig in Angriff genommen habe. Es handele sich wieder einmal um den Ausfluss von überbehördlichen Regelungen. Ob das Konzept bei demnächst anstehenden Entscheidungen wirklich von Nutzen sei, müsse man sehen. Ihm tue es leid, um das Geld, das hierfür ausgegeben werden musste.

 

Frau Dirks bestätigt, dass leider nach der geltenden Rechtslage, ohne Einzelhandelskonzept die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel schwierig darzustellen sei.


Stimmabgabe: einstimmig