Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Stadtenwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens für die Windenergieeignungsbereiche COE 02 und COE 51 des Gebietsentwicklungsplanes wird das Einvernehmen gem. § 24 LPlG erteilt. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt die Stellungnahme fristgerecht im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung abzugeben.

 


Herr Mollenhauer verweist auf die Sitzungsvorlage und begründet noch einmal die Dringlichkeit und das Erfordernis der Notwendigkeit des Zielabweichungsverfahrens. Dabei weist er darauf hin, dass die Bezirksregierung das Zielabweichungsverfahren vorsorglich durchführe, was aber zur Folge haben werde, dass voraussichtlich in den nächsten Sitzungen des Bezirksausschusses und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses das Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren noch einmal „aufgeknüpft“ werden müsse.

 

Herr Schulze Esking erkundigt sich, ob die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht letztlich entschieden oder ob Revision zugelassen bzw. ein Normenkontrollverfahren möglich sei.

Herr Mollenhauer teilt mit, dass es ihm nicht bekannt sei. Da in Billerbeck Klageverfahren anhängig seien, die in Kürze zur Entscheidung anstünden, sollte vorsichtshalber dieser Weg gegangen werden.

 

Herr Nowak stellt fest, dass es heute nicht um eine inhaltliche Diskussion gehe, diese sei vorher geführt worden. Heute müsse die juristische Linie festgelegt werden.

 

Frau Schlieker verliest dann eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt ist.

 

Herr Nowak wirft ein, dass in der Stellungnahme der Eindruck erweckt werde, als seien die anderen im Rat vertretenen Fraktionen gegen die Windenergie. Für die SPD-Fraktion wolle er deutlich sagen, dass sie keinesfalls gegen regenerative Energien seien. Nur müsse man im Hinblick auf Mensch und Umwelt abwägen und dann die richtige Entscheidung treffen. Wenn die Ausführungen bzgl. der Dringlichkeit zutreffen, dann seien sie berechtigt.

Herr Mollenhauer entgegnet, dass er nicht vorsorglich ein Thema auf die Tagesordnung setzen könne. Erst wenn eine Stellungnahme angefordert werde, werde so schnell wie möglich reagiert. Außerdem sei es grundsätzlich zwar möglich, die Niederschriften der Stellungnahme der Stadt Billerbeck beizufügen. Dabei sei aber zu bedenken, dass es sich bei der politischen Diskussion in den Ausschüssen um die innere Meinungsbildung handele und am Ende ein Mehrheitsbeschluss gefasst werde. Es sei Aufgabe der Verwaltung, diesen Mehrheitsbeschluss der Stadt Billerbeck in der Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen, so dass er dieser Forderung nicht nachkommen wolle.

 

Frau Schlieker wirft ein, dass durch eine heutige Dringlichkeitsentscheidung die Thematik im Rat nicht mehr erörtert werde. Deshalb sei es ihr wichtig, ihre Meinung kundzutun, damit sie auch gegenüber der Bezirksregierung zum Ausdruck komme. Im Übrigen seien in der Vergangenheit zu anderen Themen auch Vorratsbeschlüsse gefasst worden und von November bis jetzt wäre es möglich gewesen, das Thema aufzugreifen. Auch hätte die Verwaltung mit der Begründung, dass die nächste Ratssitzung erst Ende März stattfinde, um Fristaufschub bitten können. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werde die Nutzung der Windenergie eingeschränkt. Sie würde sich dagegen eine bessere Ausnutzung wünschen.

 

Herr Schulze Esking stellt fest, dass das Beifügen von Niederschriften absolut unüblich sei. Im Übrigen habe man über die Windenergie lange diskutiert, eine Entscheidung sei damals mehrheitlich gefallen, dabei sollte man bleiben und das Thema jetzt nicht neu aufrollen.

 

Frau Mollenhauer weist darauf hin, dass es doch heute hauptsächlich um verfahrensrechtliche Dinge gehe, die inhaltlichen Dinge blieben ja bestehen.

Das wird von Herrn Mollenhauer bestätigt. Die Landesplanung habe der Verfahrensweise der Stadt Billerbeck zugestimmt und festgestellt, dass sie mit der Landesplanung übereinstimme. Nach neuerer Rechtsprechung müsse jedoch bei Nichtdarstellung oder bei erheblicher flächenmäßiger Reduzierung von Windenergieeignungsbereichen ein entsprechendes landesplanerisches Verfahren durchgeführt werden. Das werde jetzt nachgeholt.

 

Frau Schlieker weist abschließend darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damals noch nicht im Rat vertreten waren und es ihr deshalb wichtig erschien, ihre Meinung kund zu tun. Außerdem sei in anderen Fällen auch um Fristverlängerung gebeten worden. Ihr sei klar, dass die Mehrheitsfraktion entscheide, aber es sollte auch die Meinungsvielfalt widergespiegelt werden.


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme