Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


Herr Becks erkundigt sich nach den Fristen für die Auslegung des Landesentwicklungsplanes (LEP). Nach seinen aus dem Internet bezogenen Informationen müsse der LEP vom 22.03.10 – 11.07.10 bei den Gemeinden ausliegen. Stellungnahmen könnten bis zum 11.07.10 eingereicht werden und heute sei bereits der 15.06.2010.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der LEP beim Kreis ausgelegen hätte und für die Gemeinden andere Fristen zur Abgabe der Stellungnahme gelten. Es sei völlig ausreichend, wenn in der nächsten Ratssitzung am 13.07.2010 ein Beschluss gefasst werde, da die Frist am 15.07.2010 ablaufe.  

 

Herr Becks bittet die Verwaltung, der Einladung zur Ratssitzung das entsprechende Schreiben mit der Nennung der Fristen beizufügen. Das wird verwaltungsseitig zugesagt.

 

Herr Flüchter erklärt, dass die Grünen dem LEP so nicht zustimmen werden. Zur Begründung führt er an, dass planerische Voraussetzungen geschaffen werden müssten für eine nachhaltige und klimaschonende Energieversorgung sowie für einen ausreichenden Schutz der menschlichen Gesundheit und Schutz von Natur und Umwelt vor schädlichen Emissionen. Der gültige LEP sehe einen Ausbau der erneuerbaren Energien als Ziel vor, der vorliegende Entwurf sehe planerische Voraussetzungen nur als Grundsatz vor. Eine beabsichtigte Erneuerung des Kraftwerksparks unter Nutzung fossiler Energieträger mit Laufzeiten von 40 – 50 Jahren sei abzulehnen, da diese zur Verhinderung der erneuerbaren Energiegewinnung führe. Zur Steigerung der Energieeffizienz werde lediglich auf den Emissionshandel gesetzt. Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung werde lediglich als Option genannt und nicht verbindlich für Kraftwerksneubauten vorgegeben. Aussagen zu Mindestwerten bei Wirkungsgraden würden nicht gemacht. Die 36 genannten Standorte stellten Vorranggebiete dar, keine Eignungsgebiete; weitere Großkraftwerke an anderer Stelle würden damit nicht ausgeschlossen. Die Energieerzeugung über fossile Energieträger trage nicht nur in erheblichem Umfang zur CO2-Immission bei, sondern verursache ebenso eine Verunreinigung der Luft mit Schadstoffen und Feinstäuben (Braunkohle soll auch künftig eine besondere Bedeutung haben). Der Konflikt zwischen Energieversorgung und Luftreinhaltung werde nicht gelöst.

 

Herr Knüwer führt an, dass der LEP auf Repowering setze. Der LEP weise Windeignungsbereiche unter Berücksichtigung des Windenergieerlasses aus, was bedeute, dass entsprechende Abstände eingehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund müsse die Frage gestellt werden, wie dann überhaupt noch Repowering mit 180 m hohen Anlagen möglich sei. Dazu werde im LEP keine Aussage getroffen. Er halte es für bedenklich, dass sich die Gerichte nicht an den Windenergieerlass, sondern nur an gesetzliche Regelungen halten müssen. Die Immissionsschutzrichtlinien würden dem Schutz der Bürger und der Landschaft nicht gerecht.

 

Herr Becks weist darauf hin, dass es sich um einen umfangreichen Entwurf handele, der noch nicht in der Fraktion diskutiert werden konnte. Er könne aber bereits jetzt signalisieren, dass auch die SPD-Fraktion dem LEP so nicht zustimmen werde, u. a. weil er den Anforderungen an den Klimaschutz und der Luftreinhaltung nicht gerecht werde. Außerdem müsse der Bau neuer Atomkraftwerke ausdrücklich im LEP ausgeschlossen werden.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass selbstverständlich eine entsprechende Stellungnahme beschlossen werden könne. Die Stadt habe in erster Linie zu prüfen, ob ihre Planungshoheit verletzt wird. Nach Prüfung sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gelangt, dass dies nicht der Fall sei.

 

Herr Spengler merkt an, dass dies aus Sicht der Verwaltung vielleicht richtig sei, aus politischer Sicht jedoch nicht. Außerdem sei der Zeitraum von der Einladung bis heute ziemlich kurz, um den umfangreichen Entwurf des LEP durcharbeiten zu können. Wäre mehr Zeit gewesen, hätte heute eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt werden können.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Tagesordnungspunkt vertagt und auf die Tagesordnung der nächsten Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung gesetzt werde könne, da vor der nächsten Ratssitzung noch eine Sitzung stattfinde. Die Fraktionen könnten dann rechtzeitig vor der Sitzung ihre Stellungnahmen schriftlich  einreichen, so dass diese von der Verwaltung in die Sitzungsvorlage eingearbeitet werden können.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig