Beschluss:

Abweichungen von der Gestaltungssatzung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen wird entsprechend der in der Sitzungsvorlage formulierten Kriterien zugestimmt.


Herr Flüchter möchte die möglichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung lockerer formulieren, wobei selbstverständlich auf Denkmäler Rücksicht genommen werden müsse. Wenn Dächer komplett mit Modulen bestückt werden, sehe das besser aus als wenn sie nur teilweise hiermit versehen werden. Auch sei es ein Unterschied, ob die Module in die Dachhaut integriert oder mit einem Gestell installiert werden. 

 

Herr Kortmann ist der Meinung, dass der Ausschuss nicht über jede Photovoltaikanlage entscheiden müsse. Dies sollte der Verwaltung unter Beachtung der denkmalrechtlichen Belange und der ästhetischen Gesichtspunkte überlassen werden.

 

Der historische Ortskern müsse unbedingt gewahrt werden, so Herr Knüwer. Im Übrigen müsse mit Augenmaß agiert werden.

 

Herr Becks gibt zu bedenken, dass der Belang des Klimaschutzes keinen Vorrang vor dem Belang des Denkmalschutzes genieße. Deshalb müsse man mit den verschiedenen Arten von Denkmälern sorgfältig umgehen. Es sollten klare Rahmenbedingungen aufgestellt werden, damit jeder wisse wie er dran sei.

 

Herr Faltmann weist darauf hin, dass es in Denkmalbereichen Flächen oder Situationen gebe, die niemand zu Gesicht bekomme. Dort seien Photovoltaikanlagen unproblematisch. Insgesamt müsse man aber sensibel hiermit umgehen.

 

Herr Flüchter wiederholt, dass er im Hinblick auf das Ortsbild gerne weicher formulieren würde. Alternativen zu Photovoltaikanlagen seien Kohle- oder Atomkraftwerke. Außerdem spiele das subjektive Empfinden eine Rolle, wie solche Anlagen wahrgenommen werden.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass nicht weicher formuliert werden sollte, auch um Argumentationshilfen für Verhandlungen mit potentiellen Investoren zu haben.

 

Herr Brockamp lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig