Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2009 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 12.318,04 € wird für die Kalkulation der Wirtschaftsjahre 2011 und/oder 2012 eingestellt.


Auf Wunsch von Herrn Hövener wird der Niederschrift eine Überleitungsrechnung zwischen KAG und handelsrechtlicher Buchführung beigefügt (Anlage 1).

 

Herr Hövener geht davon aus, dass sich am Ende dieses Jahres aufgrund der Gebührenerhöhung eine Überdeckung ergebe und erkundigt sich, wie die Betriebsleitung die weitere Entwicklung einschätze.

 

Herr Hein sieht den gleichen positiven Trend, gibt aber zu bedenken, dass der Verlust aus 2007 und aus 2008 bei der Gebührenkalkulation 2009 berücksichtigt werde. Wenn dieser Verlust wieder mit eingerechnet werde, werde das Ergebnis ausgeglichen sein.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass noch zu entscheiden sei, ob die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2009 ausgewiesene Unterdeckung für die Kalkulation 2011 oder 2012 eingestellt werden soll.

 

Herr Hein schlägt vor, dieses offen zu halten, damit er bei Vorliegen der Kalkulation entsprechend reagieren könne. 


Stimmabgabe: einstimmig