Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Anlage I zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2009 wird genehmigt und festgestellt.

2.    Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2009 mit Anhang (Anlage III) wird genehmigt und festgestellt.

3.    Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009 zum Jahresabschluss (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

4.    Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.

5.    Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 219.083,27 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.


Herr Schwaaf erläutert die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses 2009 und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Hövener erkundigt sich unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Lagebericht zur Notwendigkeit eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes

 

Herr Hein geht davon aus, dass in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Fremdwasserproblem der Privaten in den Griff zu bekommen. Deshalb habe er angeregt, ein Fremdwasserbeseitigungskonzept mit den Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfungen zu erstellen. Im Betriebsausschuss habe man sich darauf verständigt, die Ergebnisse der Kanalzustandserfassung 2010 hierin einfließen zu lassen.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Hövener teilt Herr Hein mit, dass das Fremdwasserbeseitigungskonzept Teil des Abwasserbeseitigungskonzeptes sei.

 

Herr Hövener bezieht sich Anmerkungen im Prüfungsbericht zur Ordnungsmäßigkeit der Betriebsführung bzw. zum Risikomanagement und fragt nach, ob hier Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Schwaaf erläutert, dass das System vom Grundsatz her ausreiche und er diesbezüglich keine Einschränkungsnotwendigkeit sehe.

Herr Hein fügt an, dass ein größerer Betrieb selbstverständlich ein anderes Risikomanagement vorhalte. Bei der Größenordnung des Abwasserbetriebes Billerbeck werde das Controlling durch das 4- bzw. 6-Augen-Prinzip sichergestellt. Er halte das bei der Größe des Betriebes für angemessen. Letztlich sei es aber der Gemeindeprüfungsanstalt vorbehalten, ob sie hierzu Anmerkungen treffe.

 

Herr Hövener hält es für sinnvoll, die getroffenen Regelungen und Vorkehrungen zum Risikomanagement zu dokumentieren.

 

Herr Becks pflichtet Herrn Hövener bei.

 

Herr Hein schlägt vor, über dieses Thema einmal gesondert zu beraten und weist darauf hin, dass die Dokumentation und Auswertung eines Risikomanagements Aufwand verursache.

 

Herr Hövener möchte, dass in diesem Jahr zunächst eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Vielleicht komme man dann zu der Einschätzung, dass aufgrund der Größe des Abwasserbetriebes die bisherigen Vorkehrungen ausreichend sind.

 

Nach kurzer Erörterung wird diesem Vorschlag einvernehmlich gefolgt.


Stimmabgabe: einstimmig