Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den vorgelegten Vertragsinhalt bis zur Ratsitzung mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Den Anregungen der Bürger wird wie in der Anlage 1 Seite 6 ausgeführt gefolgt.

2.     Der Anregung des Kreises Coesfeld -Untere Landschaftsbehörde- wird gefolgt, die Stellungnahmen der anderen Fachdienste werden zur Kenntnis genommen.

3.     Die Stellungnahme von Straßen NRW und der Bezirksregierung Arnsberg
-Kampfmittelräumdienst- wird entsprechend der Ausführungen zur Kenntnis genommen.

4.     Es wird beschlossen, die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im Nordosten des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck Beerlage, Flur 16, und umfasst die Flurstücke 198 teilweise und 200 teilweise. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die südliche Baugrenze des SO 4,
im Osten durch den Privatweg,
im Süden durch die nördliche Grenze des SO 2 und die L 506 sowie
im Westen durch die verlängerte nördliche Geltungsbereichsgrenze des rechtswirksamen Bebauungsplanes fallend auf die L 506.
(s. Lageplan des Geltungsbereiches – Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

5.     Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ mit dem Entwurf der Begründung mit seinen Anlagen (Umweltbericht, landschafspflegerischer Begleitplan und Ergänzung zum Geruchsgutachten G 1243-02) wird für die Offenlage gebilligt.

6.     Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Frau Schulze Wierling erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass auch in den vorigen Sitzungen Einvernehmen bestanden habe, einer Erweiterung der Lagerkapazitäten zuzustimmen. Jetzt würden darüber hinaus auch noch Verbesserungen im Wassermanagement erreicht und die Betreiber seien in guten Gesprächen mit den Anliegern. Von daher könne er nur zustimmen.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob und in welchen Abständen die angrenzenden Gewässer kontrolliert werden.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Kreis seiner Aufsichtspflicht regelmäßig nachkomme. Es würden Sichtkontrollen durchgeführt, aber keine Proben genommen.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob die Tatsache, dass abweichend von den Festsetzungen im Umweltbericht auch nachts Gülle gefahren werde, für die Genehmigung relevant sei.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Genehmigung beinhaltete, dass durch die Biogasanlage an den nächstliegenden Wohnhäusern die Immissionswerte nicht überschritten werden dürfen. Zudem habe Herr Hisler dargestellt, dass die verkehrsrechtlichen Geräusche von der Landstraße nicht der Anlage zugeschrieben werden.

 

Herr Fliß hält das Vorhaben insbesondere unter dem Umweltschutzgedanken für unbedingt notwendig. Im Übrigen sei festgeschrieben, dass nachts keine Gülle gefahren werden dürfe und die Aufsichtsbehörden hätten zu kontrollieren, dass diese Vorgabe eingehalten werde.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass diese Auflage nicht Bestandteil der Genehmigung sei. Der Umweltbericht sei Anlage der Begründung zum Bebauungsplan und habe keine selbständige rechtsverbindliche Wirkung.

 

Frau Rawe erklärt, dass sie der Errichtung der Siloplatte zustimmen werde, weil sie sie als dringend notwendig ansehe. Außerdem begrüße sie es sehr, dass die Anlieger die Chance genutzt und auf die Problematik der nächtlichen Güllefahrten hingewiesen hätten. Dabei sei es gut gewesen, dass die Verwaltung die Moderation übernommen habe. Allerdings wolle sie, dass künftig der Bezirksausschuss wieder beteiligt werde.

 

Frau Besecke weist unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage darauf hin, dass zu dem im nächsten Jahr geplanten Termin öffentlich eingeladen werde und selbstverständlich im Bezirksausschuss über das Ergebnis berichtet werde.


Stimmabgabe: einstimmig