Herr Mollenhauer berichtet ergänzend zur Sitzungsvorlage, dass der Vertreter der Bahn ihm mitgeteilt habe, dass seitens der Aufsichtsbehörde ein unbeschrankter Bahnübergang unterhalb der Weißenburg kritisch gesehen werde. Die Aufsichtsbehörde habe eine weitere Prüfung gefordert. Dieses deute in die gleiche Richtung, wie sie verwaltungsseitig vertreten werde. Deshalb werde vorgeschlagen, den gefassten Beschluss zu korrigieren und dem damaligen Vorschlag der Bahn zuzustimmen, der einen Bahnübergang mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken vorsah.

 

Herr Schulze Thier weist darauf hin, dass dort auch Pferde gingen und Landwirte mit längeren Fahrzeugen nur eine begrenzte Einsicht hätten.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe zu der noch nicht abschließend geklärten Kostenbeteiligung der Stadt erläutert Herr Mollenhauer, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz nur für öffentliche Wege gelte. Diese Öffentlichkeit werde nach dem Straßen- und Wegegesetz durch die Widmung hergestellt und sei in diesem Fall nicht erfolgt. Er gehe davon aus, dass die Stadt gute Karten habe und sich an den Kosten nicht beteiligen müsse.

 

Herr Schulze Brock fragt nach, ob sich hinsichtlich der anderen Übergänge etwas Neues ergeben und ob die Bahn schon Gespräche mit den anderen Anliegern geführt habe. 

Herr Mollenhauer berichtet, dass ein Anlieger, der erhebliche Flächen auf der anderen Seite der Bahn habe, eine Schrankenanlage mit Lichtzeichenanlage statt eines Heckentores gefordert habe. Nach Aussage der Bahn wolle sie auf diese Forderung nicht eingehen und es im Zweifel zu einem Rechtsstreit kommen lassen.

 

Herr Schulze Brock würde es begrüßen, wenn die Gespräche seitens der Bahn intensiviert und außerdem Gespräche mit dem Vorstand der Flurbereinigung aufgenommen würden. Dies könnte dazu führen, dass Bahnübergänge nicht mehr notwendig sind.

 

Er könne der Bahn den Hinweis geben, dass sie in Gesprächen mit den Anliegern auch dieses Thema einbringen sollen, so Herr Mollenhauer. Nur werde es noch einige Zeit dauern, bis das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen ist.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass sich auch ein evtl. Rechtsstreit in dem genannten Fall lange hinziehen könne und fragt nach, ob dadurch das Ziel der Baumbergebahn gefährdet werde.  

 

Das wird von Herrn Mollenhauer verneint. Erst wenn die beiden zusätzlichen Haltepunkte eingerichtet werden, müsse die Bahn an dem betroffenen Übergang schneller fahren, um die Vertaktung einhalten zu können.

 

Frau Rawe erkundigt sich nach den Kosten für die Übergänge.  

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass lt. Angaben der Bahn ein Übergang mit Lichtzeichenanlage und Halbschranke ca. 400.000,-- bis 450.000,-- € und eine Anrufschranke ca. 200.000,-- bis 250.000,-- € koste. Bei einer Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes seien 1/3 der Kosten von der Stadt zu übernehmen, wobei für den städt. Anteil ein Förderantrag gestellt werden könne. Der Fördersatz liege bei 70%. Also sei bei der großen Lösung von einem städt. Anteil in Höhe von 40.000,-- bis 45.000,-- € und bei der kleinen Lösung von ca. 25.000,-- € auszugehen.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, ob bis zur Klärung der Kostenbeteiligung abgewartet werden könne.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass die Stadt ja selber großes Interesse daran habe, dass die Bahn aufgewertet werde. Voraussichtlich würden die beiden Bahnübergänge an der  Darfelder- und Beerlager Straße für die Stadt kostenlos mit gebaut. Außerdem sei für Billerbeck auch der neue Haltepunkt an der Schule in Coesfeld wichtig. Deshalb sollte eine Stellungnahme kurzfristig abgegeben werden.

 

Herr Fliß ist überrascht, dass die Angelegenheit noch einmal zur Beratung vorgelegt wird. Außer zur Kostenbeteiligung gebe es keine neuen Argumente und bevor diese Frage nicht abschließend geklärt sei, könne er keine Entscheidung treffen. Des Weiteren gebe er noch einmal zu bedenken, dass der bauliche Eingriff für einen Übergang mit Halbschranke und Lichtzeichenanlage erheblich sein wird.

 

Herr Mollenhauer erinnert daran, dass verwaltungsseitig schon damals vorgeschlagen wurde, der großen Lösung zuzustimmen. In der Diskussion habe sich dann etwas anderes ergeben. Außerdem bekomme die Bahn selber nun kalte Füße. Der Bahnübergang werde von Fußgängern stark frequentiert.

Für die Bahn wäre es natürlich ein Problem, wenn die Stadt das eine Drittel der Kosten nicht übernehme. Wenn das Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht angewandt werde, bekomme die Bahn das andere Drittel vom Bund auch nicht. Es könnte sein, dass es die Bahn auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Er wolle jedoch dabei bleiben und der Bahn mitteilen, dass sich die Stadt nicht an den Kosten beteilige, da diese Einschätzung vom Städte- und Gemeindebund mitgetragen werde.

 

Frau Rawe erinnert daran, dass es in der damaligen Bezirksausschusssitzung doch hauptsächlich darum gegangen sei, die Kosten zu sparen, andererseits aber auch die Sicherheit gewährleistet sein müsse. Wenn die Bahn aus Sicherheitsgründen die große Lösung umsetzen wolle, dann müsse der Übergang so gebaut werden.

 

Herr Fliß fragt noch einmal kritisch nach, warum die Sache jetzt erneut vorgelegt werde.

 

Frau Dirks entgegnet, dass zum einen aufgrund der Eingabe eines Bürgers über seinen Rechtsanwalt neu beraten werde und es zum anderen neue Aspekte bzgl. der Kostenbeteiligung der Stadt gebe.

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass die Stadt den Bürgern gegenüber in der Pflicht stehe und deshalb verwaltungsseitig aus Sicherheitsgründen die große Lösung vorgeschlagen werde. Die Sicherheitsaspekte würden auch in dem Schreiben des Anwalts angesprochen.

 

Herr Dübbelde favorisiert nach wie vor die kleine Lösung. Wenn die Bahn etwas anderes wolle, dann müsse sie auch die Kosten tragen. Wenn über die große Lösung diskutiert werde, dann fordere er eine abschließende Aussage zur Kostenbeteiligung.

 

Herr Fliß merkt an, dass es nicht Aufgabe der Stadt sei, eine Bewertung der Sicherheit des einen oder anderen Bahnüberganges vorzunehmen. Das sei Aufgabe der Bahn.

Die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes zur Kostenbeteiligung sollte in die Beschlussfassung einfließen. Er habe aber große Bauchschmerzen, weil sich seit der letzten Beratung nichts verändert habe.

 

Frau Rawe bekräftigt, dass es für sie um die sicherste Lösung gehe und sie von der Bahn wissen wolle, welches die sicherste ist. Die Bahn werde doch anhand vorgegebener Kriterien entscheiden, welche Art Bahnübergang gebaut werden müsse.

 

Frau Dirks erläutert, dass die Bahn nicht davon ausgehe, welches die sicherste Lösung ist, sondern was in der Örtlichkeit vertretbar ist. Die sicherste Lösung wäre, überhaupt keine Bahnübergänge zu bauen.

 

Herr Mollenhauer meint, dass der Ausschuss sagen sollte, welche Lösung er wolle.

 

Herr Fliß macht deutlich, dass er der teuren Lösung nur zustimme, wenn der Stadt hierfür keine Kosten entstünden und eine diesbezügliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vorliegt.

 

Herr Dübbelde ist ebenfalls der Meinung, dass die große Lösung nur dann verwirklicht werden soll, wenn nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes keine Kosten auf die Stadt zukommen. Ansonsten spreche er sich für die kleine Lösung aus.

 

Herr Knüwer hält die Aussage des Städte- und Gemeindebundes für sicher genug, um entscheiden zu können. Dem Beschlussvorschlag sollte gefolgt und die große Lösung umgesetzt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter teilt Frau Dirks mit, dass die Rechtsfrage bzgl. der Kosten für die große und kleine Lösung gelte.

 

Nach weiterer Erörterung schlägt Frau Rawe vor, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses mit der Bahn zu klären, ob die kleine Variante überhaupt möglich ist.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er einen Tag vor der Ratssitzung einen Termin mit Vertretern der Bahn habe.

 

Herr Fliß möchte, dass zusätzlich noch eine schriftliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes eingeholt wird, dann habe man noch eine weitere Grundlage für die Entscheidung.

 

Herr Flüchter meint ebenfalls, dass der Städte- und Gemeindebund um Abgabe einer Stellungnahme gebeten werden sollte. Wenn es später Einwände geben sollte, könnte auf die Stellungnahme verwiesen werden.

 

Herr Wiesmann fasst zusammen, dass die Meinungen heute sehr unterschiedlich seien. Deshalb schlage er vor, dem Rat die Entscheidung zu überlassen. Bis dahin werde auch eine Auskunft der Bahn vorliegen, ob sie die kleine Variante als sicher genug erachte.

Diesem Vorschlag wird einhellig gefolgt.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass es vorteilhaft wäre, wenn in der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung die Aussage des Städte- und Gemeindebundes und der Bahn näher konkretisiert werden könnte.