Beschlussvorschlag für den Rat:

Das Gebiet, das begrenzt wird

--- im Norden durch den Richtengraben, den Einmündungsbereich Schmiedestraße/Landstraße L 580 umfassend und der Landstraße L 581 bis zur Rathausstraße folgend,

--- im Osten durch die Rathausstraße, dem Ostwall, dann dem Baumgarten folgend und im Bereich der Einmündung der Straße „An der Kolvenburg“ dieser in Richtung Süden folgend bis zum Fußweg zwischen dem Realschulgrundstück und der Berkelaue

--- im Süden entlang dem vg. Fußweg in gerader Linie auf den Kreuzungsbereich Landstraße L 580 mit der Coesfelder Straße laufend;

--- im Westen entlang der Landstraße L 580 bis zur Schulstraße

--- die genannten Straßen und Wege sind jeweils Bestandteil des Gebietes

wird als Stadtumbaugebiet nach § 171b Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Das städtebauliche Entwicklungskonzept mit dem enthaltenen Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan wird nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander ebenfalls beschlossen.

 

Die städtischen Eigenanteile sind im Rahmen der kommenden Haushalts- und Finanzplanungen einzuplanen, soweit es die Haushaltsmittel erlauben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 einen Antrag auf Förderung zu stellen.


Frau Dirks erläutert detailliert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass der Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes am 13. Juli 2010 mit der Bezirksregierung abgestimmt werde. Inhaltlich handele es sich um die Maßnahmen, die hier vorbesprochen wurden.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass eine inzwischen überarbeitete und um Fotos ergänzte Fassung des Entwicklungskonzeptes unter dem Ratsinformationssystem ins Internet gestellt werden könne, wobei sich an den Maßnahmen nichts geändert habe. Es sei noch die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Innenstadt eingeflochten worden. Das Netzwerk Innenstadt habe angeregt, das Stadtumbaugebiet auszudehnen und einen Teilbereich der Bahnhof- und Schmiedestraße mit aufzunehmen, da auch bereits abgeschlossene Maßnahmen dargestellt werden sollten. So werde deutlich, dass die Entwicklung bereits im Fluss sei und auf Vorhandenem aufgebaut werde. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, dem Vorschlag zu folgen.

Des Weiteren habe das Ministerium die Stadt dazu aufgerufen, sich an dem Städtebauförderungsgesetz zu beteiligen, das noch einen Schritt weiter gehe, indem ein regionaler Konsens erzielt werden müsse. Im Übrigen seien die Öffentlichkeit und die maßgeblichen Träger öffentlicher Belange im Vorfeld beteiligt worden, so dass eine Abwägung bereits erfolgt sei. Ob das am Ende ausreiche oder nachgebessert werden müsse, würden die weiteren Gespräche ergeben.

 

Herr Brockamp erkundigt sich, wie verbindlich die geplanten Maßnahmen und deren Kosten seien.

Frau Dirks führt aus, dass eine Auflistung der konkreten Projekte erwartet werde. Jede Maßnahme müsse aber separat entwickelt, geplant und beantragt werden.

 

Herr Brockamp fragt weiter nach, ob aus dem Maßnahmenkatalog auch Einzelmaßnahmen heraus gepickt werden können und andere Maßnahmen dann gar nicht verwirklicht werden. 

Frau Dirks teilt mit, dass nicht alle Maßnahmen des Konzeptes verwirklicht werden müssen.

 

Herr Brockamp weist darauf hin, dass es aufgrund der knappen Finanzlage schwierig werden könnte, bereits 2011 mit der Umsetzung zu beginnen. Deshalb sollte der Beschlussvorschlag für den Rat ergänzt werden, so dass es heiße, dass die städt. Eigenanteile im Rahmen der kommenden Haushalts- und Finanzplanungen einzuplanen seien, soweit es die Haushaltsmittel erlauben.

 

Herr Mollenhauer merkt an, dass dies kein Problem sei. Im Übrigen sei nur die Entwicklung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes in 2011 vorgesehen. Bei allen anderen Projekten könne überlegt werden, wann sie umgesetzt werden.

 

Herr Schulze Temming erkundigt sich, ob der Fördersatz von 60% festgeschrieben oder abhängig von den Landesmitteln sei.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Fördersatz von jedem einzelnen Förderantrag abhänge, wobei es auch sein könne, dass das Land die Grundförderung ändere. Der Fördersatz werde jedes Jahr neu festgesetzt.

 

Herr Becks erklärt für die SPD-Fraktion, dass angesichts des demografischen Wandels und der kommunalen Finanzen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Wendungen wegweisende Strategien erforderlich seien. Deshalb könne das vorliegende Konzept Vorlage für Umbaumaßnahmen sein, die die Innenstadt stärken. Ob die Maßnahmen dann tatsächlich komplett umgesetzt werden, wage er zu bezweifeln. Auch wie sich die Förderung darstelle, wisse man heute nicht. Grundsätzlich enthalte das Konzept viele gute Maßnahmen. Letztendlich werde es aber am Geld scheitern. Er gehe davon aus, dass die Maßnahmen heraus gepickt werden, die bezahlbar seien.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, ob es für den Rest der Maßnahmen förderschädlich sei, wenn eine beantragte Maßnahme aus dem Konzept, für die bereits eine Förderzusage vorliegt, nicht durchgeführt wird, weil keine Mittel zur Verfügung stehen.

 

Das wird von Herrn Mollenhauer verneint. Es sollten aber nur die Maßnahmen beantragt werden, deren Umsetzung auch tatsächlich erfolgen soll.

 

Herr Schlieker befürwortet die Erweiterung des Gebietes. Ihm sei es wichtig, dass die Ludgerischule innerhalb des Gebietes liege.

 

Herr Kortmann merkt an, dass es gut sei, wenn alle paar Jahrzehnte über die Entwicklung des Einzelhandels nachgedacht werde. Wichtig sei, dass ein Gesamtkonzept von oben nach unten erstellt werde und einige Maßnahmen vorgezogen und andere herausgenommen und separat umgesetzt werden können.

 

Mit dem Antrag werde die Stadt einen Fuß in der Tür haben, so Herr Knüwer. Über Einzelmaßnahmen werde hinterher entschieden. Von daher befürworte er das städtebauliche Entwicklungskonzept ausdrücklich.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig