Beschluss:

Zu dem o. g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB erteilt.


Auf Nachfrage von Herrn Knüwer erläutert Frau Besecke, dass der Stall zwischen dem vorhandenen Stall und der Bahnlinie errichtet werden soll.

Herr Knüwer merkt an, dass der Stall in der Landschaft also kaum wahrgenommen werde.

 

Herr  Schlieker macht deutlich, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde. Er habe angekündigt, grundsätzlich keinem gewerblichen Stall mehr zuzustimmen, bevor nicht der Bebauungsplan für den Außenbereich vorliege.

 

Herr Schulze Temming unterstreicht, dass der Antragsteller den Stall direkt an der Hofstelle bauen wolle und es sich nicht um Naturschutzgebiet handele. Von daher könne er zustimmen.

 

Herr Becks erklärt, dass er nicht zustimmen werde, weil es keine einheitliche Richtung gebe.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen