Beschluss:

1.     Den Anregungen der Bürger wird wie in der Anlage 1 Seite 6 ausgeführt gefolgt.

2.     Der Anregung des Kreises Coesfeld -Untere Landschaftsbehörde- wird gefolgt, die Stellungnahmen der anderen Fachdienste werden zur Kenntnis genommen.

3.     Die Stellungnahme von Straßen NRW und der Bezirksregierung Arnsberg
-Kampfmittelräumdienst- wird entsprechend der Ausführungen zur Kenntnis genommen.

4.     Es wird beschlossen, die 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im Nordosten des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck Beerlage, Flur 16, und umfasst die Flurstücke 198 teilweise und 200 teilweise. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die südliche Baugrenze des SO 4,
im Osten durch den Privatweg,
im Süden durch die nördliche Grenze des SO 2 und die L 506 sowie
im Westen durch die verlängerte nördliche Geltungsbereichsgrenze des rechtswirksamen Bebauungsplanes fallend auf die L 506.
(s. Lageplan des Geltungsbereiches – Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

5.     Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Beerlage“ mit dem Entwurf der Begründung mit seinen Anlagen (Umweltbericht, landschafspflegerischer Begleitplan und Ergänzung zum Geruchsgutachten G 1243-02) wird für die Offenlage gebilligt.

6.     Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Schlieker erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Spengler erklärt, dass seitens der SPD-Fraktion die Errichtung der geplanten Siloplatte und die Umbaumaßnahmen zwar als sinnvoll angesehen werden, sie aber dennoch nicht zustimmen werden. Der Umweltbericht zur Errichtung der Biogasanlage sei für die SPD-Fraktion Grundlage für die damalige Zustimmung gewesen, insbesondere weil hierin eine zeitliche Einschränkung der Güllefahrten festgelegt sei. Leider seien die Anlieger und auch die Stadt von den Genehmigungsbehörden bewusst oder unbewusst getäuscht worden, da der Umweltbericht nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und des Genehmigungsbescheides sei.

 

Herr Geuking hält den Betrieb der Biogasanlage für nicht gesetzeskonform und verweist auf EU-Richtlinien von 2005. Ihm sei des Weiteren nicht bekannt, ob und wie weit die Grenzwerte bereits überschritten werden. Die Werte seien lt. Bericht des Kreises Coesfeld schon grenzwertig gewesen. Zum Schutz der Stadt und der Umwelt müsse erst die Vorbelastung ermittelt werden. Er werde nicht zustimmen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Anlage genehmigt betrieben werde und die Aufsichtsbehörden Kontrollen durchführten, so dass sie davon ausgehe, dass die Werte eingehalten werden.

 

Herr Fehmer moniert, dass hier Sachen miteinander verquickt würden, die nichts miteinander zu tun hätten. Die geplanten Maßnahmen an der Biogasanlage führten zu einer deutlichen Verbesserung für die Umwelt und seien nur zu begrüßen. Herrn Geuking hält er entgegen, dass es sich um eine genehmigte Anlage handele.

 

Frau Rawe stellt fest, dass es jetzt ausschließlich um die Siloplatte gehe. Es sei richtig und wichtig, dass die Anwohner im Rahmen dieses Verfahrens auf die Problematik der nächtlichen Güllefahrten aufmerksam gemacht hätten. Darüber sei hier aber nicht zu entscheiden. Man könne froh sein, dass die Feldmieten aufgegeben und eine Siloplatte errichtet werde.

 

Herr Dittrich macht deutlich, dass die SPD-Fraktion nicht gegen die Siloplatte sei, sie aber die Bedenken und Äußerungen der Anlieger sehr ernst nähmen und diese in einem Gesamtzusammenhang sähen. Vielleicht sollte die Verwaltung beim Kreis nachfragen, ob tatsächlich Messungen hinsichtlich der Lärmbelastungen durchgeführt werden.

 

Frau Dirks verweist auf Ausführungen von Frau Besecke, wonach das Umweltamt Sichtprüfungen durchführe. Im Übrigen könne sie dem Umweltamt schlecht Vorschriften machen. Außerdem würden auf dem Betriebsgelände die Grenzwerte eingehalten, wobei der von der Landstraße ausgehende Verkehrslärm nicht der Anlage zugeschrieben werden dürfe.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Brockamp den Antrag auf Abstimmung.

Diesem Antrag wird mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen mehrheitlich gefolgt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen