Frau Besecke bezieht sich auf eine Mitteilung der Verwaltung, dass der Bebauungsplan Gut Holtmann überarbeitet werden müsse und weist darauf hin, dass nach der Zuständigkeitsordnung der Bezirksausschuss für die Vorberatung über Bauleitpläne, die den Außenbereich betreffen, soweit es sich nicht um eine Anschlussplanung an das Stadtgebiet handelt, zuständig ist. Nach Auffassung der Verwaltung, sollte die Vorberatung jedoch nicht im Bezirksausschuss erfolgen, weil die Überplanung Inhalte des Feriengebietes betreffe und nicht den Außenbereich. Um Irritationen zu vermeiden, wollen sie heute abfragen, ob der Ausschuss das mittrage.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass es im Grunde darum gehe, die Pläne komplett aufzuarbeiten und rechtssicherer zu gestalten.

Die Ausschussmitglieder erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.