Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck Stadt, Flur 24, Flurstück 530 (früher 361), umfasst, wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen.
Die Grenze des Änderungsbereiches verläuft entlang der südöstlichen, südwestlichen und nordwestlichen Abschlusswand des Gebäudes Daruper Straße 2, von dieser lotrecht fortgeführt auf das Flurstück 412 (Grünstreifen Daruper Straße) treffend, weiter südöstlich entlang der Grenze des v. g. Flurstückes bis zum Schnittpunkt mit der lotrechten Verlängerung der südöstlichen Gebäudewand und mit dieser abschließend.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Frau Besecke stellt die Planung vor.

 

Herr Becks fragt kritisch nach, ob die Einbahnstraße auch nach der Errichtung des Anbaues so bestehen bleibe.

 

Frau Besecke geht davon aus, dass die Einbahnstraße so bleiben müsse, weil es aufgrund des Platzmangels keine Alternativen gebe.


Stimmabgabe: einstimmig