Den Ausschussmitgliedern wird der Entwurf des überarbeiteten Schulentwicklungsplanes 2010 – 2015 ausgehändigt (Anlage 1).

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die heutige eingeschobene Sitzung im Wesentlichen der Information diene und die maßgeblichen Beschlüsse in der Sitzung am 30. September 2010 gefasst werden sollen.

Weiter berichtet sie, dass dem Ministerium in Düsseldorf die Konzeption „Eine Schule für alle“ vorgestellt wurde. Die Pläne seien grundsätzlich begrüßt worden. Eine der Voraussetzungen für den Antrag auf einen Schulversuch gemäß § 25 Schulgesetz sei eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung. Es müsse nachgewiesen werden, dass für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule, hierbei handele es sich um den vom Ministerium verwandten Begriff, 3 Klassen à 23 Kinder = 69 in einem Zeitraum von 5 Jahren in Billerbeck nachgewiesen werden können.

 

Herr Messing stellt dann mittels einer Power-Point-Präsentation den Entwurf des Schulentwicklungsplanes vor.

Er stellt heraus, dass aufgrund der ermittelten Übergangsquoten zur Hauptschule von 19% und zur Realschule von 35% und der Annahme, dass sich zusätzliche 4% der potentiellen Gymnasiasten und 6% der potentiellen Gesamtschüler für die neue Schulform anmelden, die erforderliche Schülerzahl von 69 aus dem eigenen Schülerpotential erreicht werde, die „Schule für alle“ also nicht auf auswärtige Pendler angewiesen sei.

 

Frau Dirks berichtet, dass den Vertretern der umliegenden Gemeinden in einem Termin bei der Bezirksregierung die Billerbecker Pläne vorgestellt wurden. Dabei habe die Bezirksregierung die Meinung des Ministeriums, dass der regionale Konsens dann nicht gefährdet sei, wenn durch die Errichtung der „Schule für alle“ keine Schulform in den Nachbargemeinden gefährdet wird, revidiert. Jetzt werde aufgrund eines Urteils die Gemeinde Waldfeucht betreffend, der Standpunkt vertreten, dass keine Schule gefährdet werden dürfe. Dies sei jedoch ohne Belang, da nach jetzigen Erkenntnissen keine umliegende Schule gefährdet werde.

Den Gesprächen habe sie entnommen, dass die neue Schule schon Bedenken bei den anderen Schulträgern auslöse, da sie als attraktiv angesehen wurde. Die Bezirksregierung habe angeregt, die Zügigkeit der Schule zu begrenzen, damit deutlich werde, dass „Eine Schule für alle“ insbesondere für Billerbecker Schüler errichtet werde und man nicht darauf aus sei, auswärtige Schüler abzuwerben. Sie rate von einer Festschreibung oder Selbstverpflichtung ab, weil es hierfür keinen Grund gebe, da das Projekt keine auswärtige Schule gefährde.

 

In der anschließenden Erörterung sprechen sich Frau Kratz und Herr Dittrich ebenfalls gegen eine Begrenzung der Zügigkeit aus.

 

Herr Prof. Zymek weist darauf hin, dass es bei einer festgeschriebenen 3-Zügigkeit sein könne, dass Schüler/innen aus dem eigenen Ort abgewiesen werden müssten. Deshalb sollte man sich hierauf nicht einlassen.

 

Herr Schlieker möchte die Zügigkeit ebenfalls nicht begrenzen. Wenn es irgendwann zu höheren Anmeldezahlen kommen sollte, würden ohnehin die Räumlichkeiten den Eingrenzungsfaktor darstellen.

 

Herr Maas meint ebenfalls, dass mit einer Begrenzung der Zügigkeit ein falsches Signal gesetzt würde. Weiter möchte er wissen, wie sich die Bezirksregierung zu der Annahme geäußert habe, dass die erforderlichen Anmeldezahlen erreicht werden.

 

Frau Dirks führt aus, dass vorsichtig gerechnet worden sei und sie davon ausgehe, dass die Annahmen richtig seien. Außerdem müsse neben der Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes auch eine Elternbefragung durchgeführt werden. Diese werde in der nächsten Woche erfolgen. Dann müssten sich mindestens 69 Eltern von Viertklässlern für die neue Schulform aussprechen. Wenn die Rücklaufquote unter 100% liege, könnten die Zahlen hochgerechnet werden und es würden noch die Pendlerbeziehungen eingerechnet werden. Falls dann der Rat beschließe, den Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule zu stellen und dem Antrag zugestimmt werde, dann folge immer noch das offizielle Anmeldeverfahren, spätestens dann müssten mindestens 69 Anmeldungen vorliegen.

 

Zur Begründung der Annahme, dass 4% potentieller Gymnasiasten die neue Schule besuchen werden, führt Herr Messing aus, dass es sich bei den 4% um 5 – 6 Schüler handele, die sich auf 3 Coesfelder Gymnasien verteilten. Durch die fehlenden Anmeldungen würde sicherlich kein Gymnasium gefährdet.

Die Annahme, dass 6% der bisherigen Anmeldungen für die Gesamtschule sich für die „Schule für alle“ aussprechen, sei ebenfalls berechtigt, da bekanntlich die Gesamtschule in Havixbeck und die Friedensschule in Münster immer noch Schüler und Schülerinnen  ablehnen müsse. Also sei auch hier keine Grund für eine Bestandsgefährdung gegeben. Da die Schulbusverbindung nach Nottuln nicht unbedingt optimal sei, bestehe auch hier keine Gefahr, dass sich Schülerströme ergeben, die den Bestand Nottulner Schulen gefährden. Pendlerbeziehungen zu Rosendahl-Darfeld bestünden bereits heute und es sei nicht abzusehen, dass aus den anderen Ortsteilen Rosendahls (Osterwick, Holtwick) zusätzliches Potential abgeschöpft werde.

 

Abschließend werden verwaltungsseitig Verständnisfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.