Herr Struffert schildert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage die Umsetzung und die Auswirkungen des SGB II (Hartz IV).

Weiter weist er in einem Ausblick auf die Zukunft auf wichtige Änderungen hin. So werde das Änderungsgesetz zum SGB II insbesondere Auswirkungen auf junge Erwachsene haben. Unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes würden U-25 Kunden demnächst mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Dieses führe dazu, dass Einkommen und Vermögen dieser neuen Bedarfsgemeinschaften nunmehr gegenseitig einzusetzen seien. Außerdem müssten die jungen Erwachsenen beim Auszug aus der elterlichen Wohnung zunächst die Zusage des Zentrums für Arbeit einholen.

Des Weiteren sei im Kabinettsentwurf des Landes zum Ausführungsgesetz SGB II enthalten, dass die Gemeinden 50 % der gemeindescharf anfallenden Kosten zu tragen hätten, welches dem bisherigen Streben der Stadt Billerbeck entgegen komme, da zurzeit die tatsächlichen Kosten die Umlage nach Kreisumlagegrundlagen unterschreiten.

Ungewiss sei die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Zum einen könne die Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht vorhergesehen werden, zum anderen werde die Änderung des Sozialgesetzbuches III Auswirkungen entfalten, da das Arbeitslosengeld I ab Febr. 2006 in der Regel für einen verkürzten Bewilligungszeitraum gewährt werde, bzw. die Zeiten der Anspruchsbegründung gestrafft würden (die Anwartschaft auf ALG I muss nunmehr innerhalb von 2 Jahren erworben werden, vorher 3 Jahre). Hier befürchte er deshalb langfristig einen Anstieg der Bedarfsgemeinschaften. Aktuell jedoch konnte der Trend der letzten Monate zur Fallzahlsteigerung gestoppt werden. Deshalb sei er der Auffassung, dass man mit den Kunden auf einem guten Weg ist und die Entscheidung für die Option die Richtige war.

 

Herr Fehmer erkundigt sich, ob genug Möglichkeiten bestünden, die 1-Euro-Kräfte unterzubringen.

Frau Dirks teilt mit, dass es ausreichende Stellenangebote gebe. Es werde aber genau darauf geachtet, dass der Bewerber zum Angebot passe. Herr Struffert ergänzt, dass die Vergabe sehr restriktiv vorgenommen werde, damit es nicht zu einer Verdrängung vom ersten Arbeitsmarkt komme.

 

Frau Mollenhauer fragt nach, wie die Stadt Billerbeck in Bezug auf die Vermittlung und in Bezug auf neue Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu anderen Gemeinden  dastehe.

Bezogen auf die Bedarfsgemeinschaften des gesamten Kreisgebietes liege der Anteil in Billerbeck bei 4% und damit im unteren Bereich, so Herr Struffert. Nur Nordkirchen liege mit 3% darunter. Bei den Vermittlungszahlen belege Billerbeck gemessen an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften einen leicht überdurchschnittlichen Platz.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob es sich bei den 64 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt um tatsächlich durch die Berater vor Ort vermittelte Personen handele oder ob auch Personen selbständig eine Arbeit gefunden hätten.

Herr Struffert teilt mit, dass die Vermittlungen hauptsächlich mit Hilfe des Fallmanagers und Hilfeplaners bzw. Maßnahmeträgers zustande gekommen seien. Sicherlich habe sich aber auch der ein oder andere selbst eine Arbeit gesucht.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Unterkunftskosten anhand der Kreisumlagensätze auf die kreisangehörigen Gemeinden und damit auch auf die Stadt Billerbeck umgelegt werden, erkundigt sich Herr Tauber, ob es in Billerbeck auch Fälle mit unangemessenen Unterkunftskosten gebe.

Herr Struffert führt aus, dass einige Kunden nach Aufforderung ihre Unterkunftskosten reduziert hätten.

 

 

Zu den Auswirkungen auf den Stadthaushalt führt Herr Melzner aus, dass es nach den früheren Sozialhilfebestimmungen in Verbindung mit dem 2. Modernisierungsgesetz eine Kostenaufteilung gegeben habe, nach der 50% der in Billerbeck entstehenden Kosten spitz abgerechnet wurden und 50% über die Kreisumlage geflossen seien. Durch das SGB II und Einbeziehung des Arbeitslosengeldes II zahle die Stadt Billerbeck letztlich 100% der Kosten der Unterkunft nach völlig fremden Kriterien, nämlich ihrer Steuer- und Finanzkraft und nicht danach, welche Kosten tatsächlich vor Ort entstanden sind. Das werde z. B. deutlich an den Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft, die im Kreis bei rd. 325,-- € lägen, in Billerbeck jedoch bei 263,-- €.

Es sei wohl nach dem Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches für das Land NW beabsichtigt, dass auch die Unterhaltskosten zumindest teilweise spitz abgerechnet werden. Wenn für Billerbeck für das Jahr 2005 bereits voll spitz abgerechnet worden wäre, hätte Billerbeck mehr als 200.000,-- € weniger „Kreisumlage“ zahlen müssen. In 2006 sähe das wieder anders aus, weil die Umlagegrundlagen für Billerbeck gesunken seien. Der Vorteil einer Spitzabrechnung läge dann nur noch bei rd. 40.000,-- €. Das sei aber außergewöhnlich für Billerbeck. Es sei aber damit zu rechnen, dass die Umlagegrundlagen in den nächsten Jahren wieder erheblich ansteigen werden, so dass er davon ausgehe, dass Billerbeck mit einer Spitzabrechnung immer günstiger fahre. Deshalb könne er es nur begrüßen, wenn das Gesetz zum Tragen komme und 50% spitz abgerechnet werden und die restlichen 50% über Umlagekriterien.

 

Herr Fehmer kann sich gut erinnern, dass man die auf den Kreis zugekommenen Kosten nicht gut erfassen konnte und man deshalb zu einer separaten Abrechnung gekommen sei, letztlich aber mit dem Ziel eine gerechte Kostenverteilung zu erreichen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass man sich vor einem Jahr darauf verständigt habe, dass die Unterkunftskosten separat abgerechnet werden. Herr Melzner habe trotzdem die Erstattungen an den Kreis für SGB II-Leistungen als Kreisumlage betrachtet und so im städt. Haushalt ausgewiesen. Andere Gemeinden hätten diese Kostenerstattungen in den Sozialhaushalt eingestellt. Obwohl separat mit dem Kreis abgerechnet wurde, erfolgte aber die Verteilung auf die Gemeinden nach Umlagekriterien. Diese Vereinbarung sei verlängert worden mit der Option, dass Mitte 2006 eine anteilmäßige Spitzabrechnung erfolgen soll. Die Gemeinden müssten sich noch einigen. Wenn die Vereinbarung nicht verlängert worden wäre, hieße das nur, dass alles in die Kreisumlage einfließe. Die  Vereinbarung zielte zunächst nicht auf eine Spitzabrechnung, sondern auf eine separate Abrechnung ab. Alle Gemeinden hätten angekündigt, dass zur Jahresmitte der Einstieg in die Spitzabrechnung erfolge. Ob das aber 20 oder 50% sein werden, könne sie nicht sagen. Sie gehe davon aus, dass sich die Gemeinden Mitte des Jahres 2006 auf eine tlw. Spitzabrechnung einigen werden.

 

Herr Melzner äußert, dass die jetzige separate Abrechnung nach Kreisumlagegrundlagen nur eine spezielle Darstellungsform einer Kreisumlage sei. Er hoffe jedoch aufgrund der Gesetzesvorlage auf einen zügigen Einstieg in die Spitzabrechnung.