Beschluss:

Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Billerbeck zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule als Schulversuch gemäß § 25 Schulgesetz NRW wird in der vorgestellten Fassung beschlossen (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der benachbarten Schulträger gemäß § 80 Schulgesetz durchzuführen.


Frau Dirks weist darauf hin, dass die im Rahmen der Elternbefragung gewonnenen Erkenntnisse in den Schulentwicklungsplanentwurf eingearbeitet und der Plan in der letzten Schul- und Sportausschusssitzung detailliert vorgestellt worden sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Dirks besteht Einvernehmen, dass der Schulentwicklungsplanentwurf nicht erneut vorgestellt werden muss. Nach kurzer Erörterung folgt der Rat dem Beschlussvorschlag des Schul- und Sportausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen