Herr Geuking weist auf ein Gefahrenpotential für spielende Kinder durch parkende Autos und damit verbundene Sichtbehinderungen in den Einmündungsbereichen der o. g. Straßen hin. Obwohl in beiden Einmündungsbereichen ein Parkverbot bestehen dürfte, bitte er zu prüfen, ob zusätzlich eine Straßenmarkierung aufgebracht werden kann.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Situation bekannt sei und dort bereits „Knöllchen“ verteilt wurden. Sie sagt nochmalige Überprüfung zu.