Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, welcher Unterschied bestehe, ob 4 oder 3 Wohneinheiten entstehen.

 

Frau Besecke führt aus, dass bei einer Planung eine städtebauliche Rechtfertigung benötigt werde. Die Menge der Wohneinheiten könne von der Größe der Grundstücksfläche abhängig gemacht werden. Außerdem müssen hinsichtlich der PKW-Stellflächen die Folgen für die Nachbargrundstücke berücksichtigt werden. In einer Sackgasse wie der Bernhardstraße könnte das zu chaotischen Situationen führen. Deshalb sollten die Wohneinheiten auf ein gewisses Maß beschränkt werden.

 

Herr Dübbelde fragt weiter nach, wie die Verwaltung auf 150 qm Grundstücksfläche je Wohneinheit komme.

Diese Größe sei anhand der letzten Fälle als Durchschnitt ermittelt worden, so Frau Besecke.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass das Vorhaben an der Bernhardstraße nach § 34 BauGB grundsätzlich zulässig sei und deshalb genehmigt werden sollte. Er verstehe nicht, warum den Bauherren noch zusätzliche Auflagen gemacht werden sollen. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, dass in unbedenklichen Fällen der Bürgermeisterin die Entscheidung überlassen werden soll.

 

Frau Besecke verweist auf die Zuständigkeitsordnung, nach der auch heute schon die Bürgermeisterin zuständig sei.

 

Herr Schlieker führt an, dass vor Ort die Dinge so geregelt werden sollten, wie man das für richtig halte. Wenn die Infrastruktur etwas nicht hergebe, müsse man eingreifen und könne sich nicht nur auf das BauGB verlassen.

 

Herr Becks führt aus, dass er in dem konkreten Fall die Hintergründe nicht kenne. Wenn sich ein Vorhaben der Umgebung anpasse, könne es errichtet werden. Jedes Vorhaben müsse aber differenziert betrachtet werden. Vielleicht sollen Wohnungen für Senioren errichtet werden. Nicht einverstanden sei er damit, der Bürgermeisterin die Entscheidung in unbedenklichen Fällen zu überlassen. Darüber hinaus sehe er noch weiteren Diskussionsbedarf. Eine allgemeine Regelung sehe er nicht als notwendig an. Die Ausschussmitglieder hätten das Recht, von Fall zu Fall zu entscheiden.

 

Herr Dittrich kann das Ansinnen der Verwaltung, grundsätzliche Dinge festzulegen nachvollziehen. Probleme habe er aber damit, dass in unbedenklichen Fällen die Verwaltung alleine entscheide.

 

Herr Knüwer stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Falls es zu Unstimmigkeiten mit den Bauherren kommen sollte, sei sowieso der Ausschuss gefragt.

 

Herr Schlieker betont, dass er z. B. bei einem generationsübergreifenden Wohnprojekt nicht mit einer Einschränkung der Wohneinheiten einverstanden wäre. Hierüber müsse auf jeden Fall im Ausschuss beraten werden.

 

Herr Brockamp meint, dass zunächst das Gespräch mit den Bauherren gesucht und nicht von vornherein generell alles festgelegt werden sollte. Hier seien ihm zu viele Dinge miteinander verquickt. Er bitte die Verwaltung, eine präzisere Vorlage vorzulegen.

 

Frau Besecke macht deutlich, dass es sich um die Festlegung einer grundsätzlichen Konzeption handele. Dies könne bereits im Vorfeld in die Bauberatungen einfließen und die Vorbereitungen der Sitzungen erleichtern. Auch weiterhin würden Bauvorhaben, die vom üblichen Maß abweichen beraten werden. So wäre z. B. das Vorhaben an der Bernhardstraße mit zwei Wohneinheiten nicht zur Beratung gebracht worden. Es sei sinnvoll, sich einmal grundsätzlich Gedanken zu machen, in welchen Bereichen der Stadt Mehrfamilienhäuser zugelassen werden sollen und wo nicht. An der Zuständigkeitsordnung solle ja nichts geändert werden. Im Gegenteil könne bereits in der Bauberatung der Wille des Rates einfließen.

 

Herr Dübbelde fasst zusammen, dass wegen der noch bestehenden Unklarheiten heute kein Beschluss gefasst werden könne. Außerdem bestehe noch Beratungsbedarf in den Fraktionen.