Beschluss:

Aufgrund der fehlenden Randbedingungen wird auf die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich des Freibades verzichtet.


Herr Knüwer betont, dass er nicht wolle, dass Bäume gefällt werden. Die Argumentation des Landesbetriebes Straßen NRW sei aber aufgebaut auf eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Er fragt nach, ob Bäume geschlagen werden müssten, wenn eine Geschwindigkeit von 30 km/h festgeschrieben würde.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass dann die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h dauerhaft angeordnet werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brockamp teilt Herr Mollenhauer mit, dass sich seines Wissens dort in den letzten 5 Jahren kein Unfall ereignet habe.

Herr Brockamp merkt an, dass die Autofahrer angemessen fahren müssten. Da die Situation unübersichtlich sei, werde langsamer gefahren, ansonsten hätte es Unfälle gegeben.

 

Herr Knüwer wendet ein, dass Anlieger ihm von Beinahe-Unfällen berichtet hätten.

 

Herr Becks erinnert daran, dass die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des Freibades vor Jahren schon einmal angesprochen und mit der gleichen Argumentation wie heute abgelehnt wurde. Wenn die Höchstgeschwindigkeit saisonal auf 30 km/h verringert würde, sei das nach seiner Meinung schon ein Erfolg.

 

Herr Dübbelde fasst zusammen, dass im Augenblick wohl nicht mehr zu erreichen sei. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Tempo 30 Schilder auch aufgestellt werden.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung