Beschlussvorschlag für den Rat:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von rd. 53.900,00 EUR entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2011 berücksichtigt.

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)            Die Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
    Entleerung auf                                                                             154,20 EUR,

b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
   Entleerung auf                                                                              199,20 EUR,

c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
    Entleerung auf                                                                             333,60 EUR.
Des Weiteren wird die Gebühr für den Umtausch eines
Müllgefäßes auf                                                                                 15,00 EUR,
die Gebühr für einen schwarzen Sack (80 l) für
vorübergehenden Mehranfall von Restmüll auf                                       8,00 EUR und
die Gebühr für einen Papiersack (120 l) für die
Grünabfuhr auf                                                                                    2,00 EUR

festgesetzt.
Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen bleiben unverändert.

e)            Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Herr Dr. Meyring bezeichnet es als erfreulich, dass die Gebühren gesenkt werden können. Gleichzeitig werde in der Sitzungsvorlage aber angedeutet, dass im übernächsten Jahr die Gebühr wieder steigen könne. Um die Gebühren möglichst konstant zu halten und den Jo-Jo-Effekt zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob die in 2008 erzielten Überschüsse komplett in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 einfließen müssen. Besser sei nach seiner Meinung eine moderate Senkung der Gebühren für 2011, um eine evtl. Gebührenerhöhung in 2012 zu vermeiden.

 

Herr Melzner erläutert, dass nach dem KAG Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden müssen; ansonsten würde der Überschuss im nächsten Jahr in den allgemeinen Haushalt eingehen.

 

Nach der Beantwortung von Verständnisfragen fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig